Unnötig! Zu teuer!
Ständerat will nichts von neuem Feiertag wissen

Neben dem Bundesfeiertag am 1. August soll es einen zweiten Schweizer Nationalfeiertag geben: der 12. September. Das will zumindest der Nationalrat. Doch die Chancen dafür stehen schlecht.
Publiziert: 07.07.2023 um 17:06 Uhr
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Aktualisiert: 07.07.2023 um 18:42 Uhr
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Am 12. September 1848 wurde die erste Bundesverfassung in Kraft gesetzt.
Foto: Keystone

Der Berner Mitte-Nationalrat Heinz Siegenthaler (67) will einen «Feiertag der Demokratie». Am 12. September 1848 wurde die erste Bundesverfassung in Kraft gesetzt. Es sei an der Zeit, diesen denkwürdigen Tag ins Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu holen und gebührend zu ehren, begründete er seinen Vorstoss. Das Datum soll zum nationalen Feiertag werden. Bedeutet: Geschlossene Läden, kein Arbeiten und Füsse hoch.

Im Nationalrat vermochte Siegenthaler im Mai dieses Jahres eine Mehrheit dafür zu begeistern. Der Nationalrat nahm den Vorschlag für den neuen Feiertag mit 94 zu 82 Stimmen bei 6 Enthaltungen an.

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Doch jetzt der Dämpfer: Die zuständige Kommission des Ständerats (SPK-S) sagt Nein. Sie sprach sich mit 10 zu 1 Stimmen dagegen aus, einen weiteren nationalen Feiertag einzuführen.

«Erhebliche volkswirtschaftliche Kosten»

Das Nein dürfte vor allem die Wirtschaft freuen, kostet ein zusätzlicher nationaler Freitag doch Millionen. Dies schreibt die Kommission dann auch in ihre Begründung für die Ablehnung eines weiteren Nationalfeiertags. «Die Verankerung eines zweiten nationalen Feiertages am 12. September würde nicht nur erhebliche volkswirtschaftliche Kosten verursachen, sondern ist auch nicht notwendig.»

Der nationale Zusammenhalt der Schweiz werde am 1. August schon ausgiebig zelebriert. «Dazu braucht es kein zweites Datum, das zum 1. August in Konkurrenz stehen könnte.» Die Kommission verweist zudem auf die Feierlichkeiten, die dieses Jahr anlässlich des 175-Jahr-Jubiläums der Verfassung stattfinden. «Es braucht nicht zwingend einen Feiertag, um die damaligen Errungenschaften zu würdigen.» Die Kommission werde aber prüfen, ob entsprechende Feierlichkeiten institutionalisiert werden können.

Auch der Bundesrat teilt die Meinung der Kommission. Er fügt ausserdem den Föderalismus als Argument an: Die Kantone seien für die Bestimmung der gesetzlichen Feiertage zuständig.

Mit dem Entscheid der Kommission dürfte der neue Feiertag vom Tisch sein. Endgültig entscheiden wird zwar der Ständerat in der Herbstsession. Angesichts des sehr deutlichen Votums der Kommission ist ein Ja allerdings sehr unwahrscheinlich. Dem Tag der Demokratie dürfte die Demokratie zum Verhängnis werden. (oco/shq)


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