Um die angespannten Beziehungen mit der EU etwas zu verbessern, will der Bundesrat die Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten anpassen. Grundsätzlich hatten die Räte Ende 2019 das Geld bereits gesprochen, die Auszahlung jedoch an eine Bedingung geknüpft.
Demnach sollen die Verpflichtungen nicht eingegangen werden, «wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt». Diese Bedingung steht in erster Linie in Zusammenhang mit der von der EU Ende Juni 2019 nicht verlängerten Anerkennung der Börsenäquivalenz. Diese Bedingung soll nun nach dem Willen des Bundesrats gestrichen werden.
Parlament muss der Vorlage noch zustimmen
Stimmen National- und Ständerat der Vorlage zu, würde der Kohäsionsbeitrag im Umfang von insgesamt 1,302 Milliarden Franken freigegeben. Ein Referendum gegen den Beschluss wäre nicht mehr möglich.
Ob die Vorlage in der Herbstsession bereits von beiden Kammern behandelt wird, ist fraglich. Wenn eines der Ratsbüros das Geschäft für nicht dringlich befindet, geht es seinen ordentlichen Weg. Mit einem Entscheid wäre dann frühestens in der Wintersession zu rechnen.
Bundesrat betont die Dringlichkeit
Der Bundesrat betont in seiner Botschaft mehrmals die Dringlichkeit der Freigabe. So könnten Verpflichtungen auf der Grundlage des Rahmenkredits Kohäsion nur bis Dezember 2024 eingegangen werden. Für eine ordnungsgemässe Verteilung der Gelder brauche es sorgfältige Vorbereitungsarbeiten, die erfahrungsgemäss mindestens drei Jahre dauerten.
In anderen Worten: Gibt das Parlament das Geld nicht rasch endgültig frei, wären verschiedene Kohäsionsprojekte in Osteuropa «ernsthaft gefährdet beziehungsweise nicht mehr im vorgesehenen Umfang möglich».
Bundesrat will zuverlässiger Partner sein
Mit einer raschen Deblockierung will der Bundesrat nach eigenen Angaben auch den Anspruch der Schweiz unterstreichen, auch ohne das institutionelle Abkommen eine zuverlässige und engagierte Partnerin der EU zu bleiben. Danach solle ein Prozess angestossen werden, um mit Blick auf die Fortführung des bilateralen Wegs auch Fortschritte in weiteren Dossiers mit der EU zu ermöglichen.
Würde die Schweiz aber auf eine Streichung der Bedingung in den Bundesbeschlüssen verzichten, so ist laut dem Bundesrat damit zu rechnen, «dass möglicherweise auch andere Dossiers negativ tangiert werden». Erst kürzlich stufte die EU die Schweiz beim EU-Forschungsprogramm «Horizon Europe» bis auf weiteres nur noch als nicht assoziierter Drittstaat ein. (SDA)