Trotz möglicher Befangenheit
Bundesrätin Baume-Schneider will in der Jura-Frage vermitteln

Moutier wechselt den Kanton. Doch es gibt Uneinigkeiten. Zwischen Jura und Bern muss vermittelt werden. Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider will vermitteln. Obwohl sie selbst Jurassierin ist.
Publiziert: 18.01.2023 um 14:06 Uhr
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Aktualisiert: 18.01.2023 um 14:49 Uhr
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Die jurassische Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider soll zwischen Jura und Bern vermitteln.
Foto: keystone-sda.ch

Die jurassische Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider will zwischen den Kantonen Bern und Jura vermitteln, da man sich beim Kantonswechsel von Moutier nicht übers Geld einigen kann. Die Frage kam auf, ob die Jurassieren sich als neutrale Vermittlerin eigne. Viel Zeit für die Klärung bleibt nicht.

Soll der Kantonswechsel Moutiers wie vom Jura gewünscht per Anfang 2026 über die Bühne gehen, müssen die beiden Kantone in den nächsten Wochen übereinkommen. Konkret geht es um die Höhe des Finanzausgleichs im Zusammenhang mit dem Transfer von Moutier. Ohne Einigung kann das interkantonale Konkordat, das die Modalitäten des Kantonswechsels regelt, nicht unterzeichnet werden.

Bund will Vorreiterrolle

Justizministerin Baume-Schneider hat nun den beiden Kantonen schriftlich mitgeteilt, dass sie sich gerne als Vermittlerin zur Verfügung stellt, wie Jean-Christophe Geiser vom Bundesamt für Justiz (BJ) am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Er bestätigte damit eine Meldung der Zeitung «Quotidien jurassien».

Das Schreiben wurde demnach vergangene Woche nach Bern und Delsberg gesandt. «Meines Wissens haben wir noch keine Antwort von den beiden Regierungen erhalten», sagte Geiser. Der Bund wolle eine Vermittlerrolle einnehmen, falls es bei den Verhandlungen zwischen den beiden Kantonen zu Schwierigkeiten komme. «Wir haben volles Vertrauen in die Unparteilichkeit des Bundes», sagte der Berner Regierungsrat Pierre Alain Schnegg dazu am Mittwoch bei der Vorstellung der Regierungspolitik des Kantons Bern.

Sobald die finanziellen Fragen geklärt sind, soll das Konkordat von den beiden Regierungen für rechtsgültig erklärt werden. Nach einer Vernehmlassung soll das Dokument schliesslich unterzeichnet werden. In Kraft tritt es erst, wenn es von beiden Kantonsparlamenten, der Stimmbevölkerung und von National- und Ständerat genehmigt worden ist.

(SDA)

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