Der Bundesrat lässt sich vom Parlament nicht gerne dreinreden. Auch nicht von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N). Zehn Monate lang hat diese das Beschaffungsverfahren fürs neue Kampfflugzeug untersucht.
Die Wahl des Bundesrats war auf den US-Tarnkappenjet F-35 von Lockheed Martin gefallen. Airbus mit dem Eurofighter, Boeing mit der F/A-18 Super Hornet und die französische Firma Dassault gingen leer aus.
Jet-Auswahl führte zu diplomatischen Verstimmungen
Für die GPK-N war das Evaluationsverfahren des Bundesrats zwar rechtmässig – aber nicht zweckmässig. Ein Dorn im Auge war der parlamentarischen Aufsicht, dass der Bundesrat seinen Spielraum selbst verkleinert hatte und so aussenpolitische Aspekte nicht mehr einbeziehen konnte. So soll vor allem Frankreich weitreichende politische Gegengeschäfte zugesichert haben im Fall eines Kaufs des französischen Kampfjets Rafale.
Das führte sogar zu diplomatischen Verstimmungen. Verteidigungsministerin Viola Amherd (60) habe ihre Ratskollegen erst so spät informiert, dass Aussenminister Ignazio Cassis (61) und Finanzminister Ueli Maurer (72) noch immer mit Herstellerländern über Lösungen in anderen Dossiers verhandelten, obwohl die Wahl des F-35 bereits feststand. Insbesondere Frankreich war mehr als verstimmt.
Bundesrat erkennt kaum Handlungsbedarf
Von Handlungsbedarf aber will der Bundesrat nichts wissen. Das stellt er in einer am Dienstag verschickten Mitteilung klar. Er betrachtet die Empfehlungen der GPK-N als erfüllt, dass ihm Handlungsspielraum bei künftigen Rüstungsbeschaffungen erhalten bleibe. Dies, weil er aufgrund der rechtlichen Vorgaben der Beschaffungsverfahren durchaus über politischen Spielraum verfüge.
Beim neuen Kampfjet hatte er allerdings keinen Spielraum mehr erkannt, weil der F-35 zu deutlich obenaus geschwungen habe. Zudem: «Ein rein politischer Entscheid würde Sinn und Zweck des Evaluationsverfahrens infrage stellen und die Glaubwürdigkeit und Reputation der Behörde beschädigen.»
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Bundesrat prüft nur eine Empfehlung
Drei von insgesamt fünf Empfehlungen der Aufsichtsbehörde betrachtet der Bundesrat als bereits erfüllt. Die Empfehlung, bei Rüstungsbeschaffungen zusätzlich zu den Angaben der Herstellerländer immer Referenzen bei anderen Anwendern einzuholen, lehnt er hingegen ab. Dies berge das Risiko, dass unterschiedlich eingebettete Systeme miteinander verglichen werden.
So will der Bundesrat letztlich nur eine Empfehlung prüfen. So soll die bisherige Praxis der sogenannten «closing meeting» hinterfragt werden, die Abschlussgespräche mit den unterlegenen Anbietern. Geprüft werden soll etwa, ob auf die Gespräche gleich ganz verzichtet werden kann. Das Verteidigungsdepartement soll dem Bundesrat bis Ende 2023 entsprechende Vorschläge unterbreiten.