Die seit November sistierten Gespräche der Sozialpartner zum Kündigungsschutz werden möglicherweise wieder in Gang kommen. An einem Treffen der Gewerkschaft Unia mit Bundesrat Guy Parmelin erklärte der Wirtschaftsminister nach Aussagen der Gewerkschaft, dass er die Mediation wieder aufnehmen wolle.
An dem Treffen vom Montag habe Parmelin aufmerksam den von betroffenen Beschäftigten geschilderten Fällen missbräuchlicher Kündigungen zugehört, erklärte Unia-Präsidentin Vania Alleva auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er habe erklärt, die Geschichten zeigten, dass Handlungsbedarf beim Kündigungsschutz bestehe. Der Wirtschaftsminister wolle darum die sistierte Mediation wieder aufnehmen.
Gespräche seit November sistiert
Parmelin hatte 2019 einen tripartiten Vermittlungsprozess zwischen Bund, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden eingeleitet, um eine valable Lösung beim Kündigungsschutz zu definieren. Im November 2023 suspendiert Parmelin den Prozess allerdings nach Ansicht der Gewerkschaft «einseitig und aus unerklärlichen Gründen». Für die Unia ist das nicht akzeptabel, da dringender Handlungsbedarf besteht.
In den nächsten Wochen will Parmelin gemäss Aussagen von Alleva der Gewerkschaft dazu eine Rückmeldung geben. Der Bundesrat wolle jetzt in der Sache Kontakt zu den Arbeitgeberverbänden aufnehmen.
21 antigewerkschaftliche Kündungen
Alleva betonte, dass es gut sei, wenn die Mediation wieder aufgenommen werde. Der Bundesrat habe aber auch unabhängig davon die Verantwortung zu handeln. Das Problem der «antigewerkschaftlichen Kündigungen» müsse man in Griff bekommen.
Allein im letzten Jahr sind laut Unia in der Schweiz 21 Fälle von gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen dokumentiert. In Wirklichkeit dürften es aber noch viel mehr sein.
Schweiz auf der schwarzen Liste
Die hiesige Gesetzgebung hält nach Ansicht der Gewerkschaft die Arbeitgeber nicht ausreichend davon ab, Personalvertreterinnen und -vertreter oder Whistleblower zu entlassen. Doch auch ältere, schwangere und kranke Arbeitnehmende seien vor Kündigungen ungenügend geschützt.
Bereits 2003 reichten Schweizer Gewerkschaften nach eigenen Angaben aus diesem Grund eine Beschwerde bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ein. 2006 habe die IAO diese Beschwerde genehmigt und die Schweiz aufgefordert, ihre Gesetzgebung anzupassen, da sie als unzureichend erachtet wurde. 2019 habe die IAO die Schweiz auf die schwarze Liste der Länder gesetzt wurde, die die Gewerkschaftsfreiheit nicht respektierten.