Tierschützer schlagen wegen neuem Jagdgesetz Alarm
Muss auch der Biber bibbern?

Die Gegner des Jagdgesetzes befürchten, dass nach dem Wolf auch bald der Biber auf die Abschussliste landen könnte. Die Rede ist von einem «Biber-Trickli» des Parlaments.
Publiziert: 06.09.2020 um 12:49 Uhr
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Aktualisiert: 17.09.2020 um 18:49 Uhr
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Der Biber ist ein geschütztes Tier. Umweltschützer warnen aber, das dem nicht mehr lange so sei, wenn die Jagdgesetz-Vorlage durchkäme.
Foto: Christof Angst
Noa Dibbasey

Am 27. September kommt das neue Jagdgesetz vors Volk. Dabei ist vor allem ein Tier Thema: der Wolf. Neu soll das Raubtier auch dann geschossen werden dürfen, wenn es noch keinen – und nicht wie bisher einen erheblichen – Schaden angerichtet hat. Der Status des Wolfs würde dann nämlich von einer geschützten Art, zu einer regulierbaren, geschützten Art wechseln. So auch beim Steinbock.

Bald zum Abschluss freigegeben?

Andere einheimische Tierarten wie Biber, Luchs, Bär, Fischotter, Graureiher oder Gänsesäger bleiben weiterhin geschützt. «Vorerst!», warnen Tierschützer. Vor allem der Biber sei im Visier. «Dass der Biber nicht auf der Liste der regulierbaren geschützten Tierarten ist, war reines abstimmungstaktisches Kalkül des Parlaments», sagt Urs Leugger, Zentralsekretär von Pro Natura.

Bei der Beratung des neuen Jagdgesetzes haben National- und Ständerat den Biber eigentlich bereits auf die Abschussliste gesetzt. «In letzter Minute hat das Parlament aber gemerkt, dass das vielleicht für den Abstimmungskampf nicht so klug wäre, und strich den Biber kurzerhand wieder von der Liste», sagt Jonas Schmid von WWF.

«Mit dem Biber-Trickli wollten sie uns, den Gegnern des Jagdgesetz, einfach nicht noch mehr gute Argumente liefern.» Nach der Annahme der Vorlage sei es aber nur eine Frage der Zeit, bis der Biber wieder auf diese Liste komme, warnt Schmid.

«Unbegründete Sorge!»

BDP-Nationalrat Lorenz Hess (59, BE) sitzt im Befürworter-Komitee. Die Befürchtung der Gegner sei vollkommen unbegründet. Der Biber habe rein gar nichts mit dem Gesetz zu tun, versichert Hess. «Für die Natur- und Tierschutzverbände geht es nur um Angstmacherei mit Dingen, die höchstunwahrscheinlich in grauer Zukunft passieren könnten.»

Biber seien nicht aus Kalkül nicht auf der Regulierungsliste, sagt Hess zu den Vorwürfen. Er räumt aber ein, dass er es nicht tragisch fände, wäre der Biber darauf. «Ich selbst bin nicht vom Biber betroffen, aber punktuell ist er ein Problem.»

Gegner trauen Behörden nicht

Auf Anfrage von BLICK geben viele Kantone ebenfalls an, dass der Biber in nächster Zeit ziemlich sicher nicht auf die «Abschussliste» gesetzt werde. Denn Biber stellen für sie derzeit kein Problem dar, heisst es. Für Schäden, die durch Biber verursacht werden, werden in den meisten Kantonen pro Jahr höchstens wenige Tausend Franken Entschädigung ausbezahlt. Einzig im Wallis und im Kanton Thurgau befinden sich die Entschädigungen im fünfstelligen Bereich.

Umwelt- und Naturschutzorganisationen trauen allerdings auch ihnen nicht. «Mit der Annahme der Vorlage gewinnen die Kantone natürlich Kompetenzen», gibt WWF-Sprecher Jonas Schmid zu bedenken. Deswegen glaube er nicht alles, was vor der Abstimmung behauptet werde. Seine Befürchtung bleibt: Kantone mit einer starken Jagd- und Agrarlobby würden sich nach der Annahme des Gesetzes schnell für den Biberabschuss stark machen.

Das neue Jagdgesetz

Am 27. September kommt das neue Jagdgesetz vors Volk. Dieses will vor allem eines: den Schutz des Wolfs lockern. Neu soll das Raubtier auch dann geschossen werden dürfen,
wenn es noch keinen – und nicht wie bisher einen erheblichen – Schaden angerichtet hat. Entscheiden über Leben und Tod soll neu nicht mehr der Bund, sondern die Kantone. Damit wird auf die wachsende Anzahl Wolfsrudel in der Schweiz reagiert und die damit verbundenen Konflikte, insbesondere bei der Schafhaltung.

Eine andere Möglichkeit: Herdenschutz statt Wolfsabschuss. Um die Schafe vor dem Wolf zu schützen, wird immer mehr auf Herdenschutzhunde gesetzt. Doch das ist teuer und aufwendig. Aber die meisten sind sich einig, dass dies eine gute Sache ist. Ob der Wolf eine gute Sache ist, darüber streiten sich diverse Parteien. Seit der Wolf zurück ist, ist er immer wieder Thema auf der Politbühne.

Getty Images/Imagebroker RF

Am 27. September kommt das neue Jagdgesetz vors Volk. Dieses will vor allem eines: den Schutz des Wolfs lockern. Neu soll das Raubtier auch dann geschossen werden dürfen,
wenn es noch keinen – und nicht wie bisher einen erheblichen – Schaden angerichtet hat. Entscheiden über Leben und Tod soll neu nicht mehr der Bund, sondern die Kantone. Damit wird auf die wachsende Anzahl Wolfsrudel in der Schweiz reagiert und die damit verbundenen Konflikte, insbesondere bei der Schafhaltung.

Eine andere Möglichkeit: Herdenschutz statt Wolfsabschuss. Um die Schafe vor dem Wolf zu schützen, wird immer mehr auf Herdenschutzhunde gesetzt. Doch das ist teuer und aufwendig. Aber die meisten sind sich einig, dass dies eine gute Sache ist. Ob der Wolf eine gute Sache ist, darüber streiten sich diverse Parteien. Seit der Wolf zurück ist, ist er immer wieder Thema auf der Politbühne.

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