Bei Anwendung von häuslicher Gewalt soll künftig der Täter oder die Täterin aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden und nicht das Opfer. Dieser Meinung ist die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N).
Sie hat zwei entsprechenden parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
«Wer schlägt, geht!»
Die Initiativen der Nationalrätinnen Jacqueline de Quattro von der FDP (61/VD) und der Grünen Léonore Porchet (32/VD) verlangen, im Gesetz den Grundsatz «Wer schlägt, geht!» zu verankern.
Die Kommission begrüsst ferner mit 17 zu 6 Stimmen Präventionskampagnen gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt, wie sie eine Motion und eine Petition der Frauensession fordern. Knapp ausgesprochen hat sich die RK-N, künftig 0,1 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt aufzuwenden.
Gegen härtere Strafen bei Vergehen an Frauen
Schliesslich lehnt es die Nationalratskommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 15 Enthaltungen ab, in Zukunft eine härtere Strafe auszusprechen, wenn das Opfer einer Straftat eine Frau ist.
Das Anliegen der Initiative sei zwar verständlich, die Massnahme hätte jedoch kaum eine präventive Wirkung und würde damit im Strafgesetzbuch eine Ungleichhandlung einführen, die nicht mit den Grundrechten vereinbar sei. (SDA)