Mit der Aussage, Secondos seien von der Durchsetzungsinitiative nicht betroffen, brachte SVP-Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt (46) seine Partei Anfang Jahr in beträchtliche Verlegenheit. Jetzt meldet sich der Neo-Nationalrat erstmals wieder zu Wort – im Extrablatt der SVP, das gestern Abend veröffentlicht wurde. Wer sich aber eine Klärung der Secondo-Frage versprochen hätte, wird enttäuscht. Vogt umschifft das dornenvolle Thema im Text demonstrativ.
Im SVP-Extrablatt stellt sich der Rechtsprofessor auf den Standpunkt, die Initiative stehe im Einklang mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip. Zum einen, weil unser Rechtssystem schon heute Automatismen kenne, etwa im Strassenverkehr. Zum anderen, weil der Initiativtext unterscheide nach Schwere der Straftat, nach Vorliegen von Vorstrafen und nach Dauer des auszusprechenden Landesverweises. Mit anderen Worten: Die Durchsetzungsinitiative trifft nicht jeden ausländischen Straftäter gleich hart.
Mit dieser Behauptung befindet sich Vogt auf Kollisionskurs mit vielen renommierten Juristen, etwa Ex-Bundesrichter Giusep Nay (CVP). Sie kritisieren den Ausschaffungs-Automatismus der Initiative. Wenn Verurteilte keine Beziehung zu ihrem Heimatland haben, seien Ausweisungen klar unverhältnismässig, so Nay zu Blick.
Angesprochen auf seinen Extrablatt-Beitrag erklärt Vogt: «Die Frage, ob Verhältnismässigkeit in jedem Fall eine umfassende gerichtliche Verhältnismässigkeitsprüfung erfordert, ist zu unterscheiden von der Frage, wer von der Regelung erfasst sein soll.» An seinen Aussagen zur Secondo-Frage halte er aber fest, sagt Vogt.