In der kleinen Schweiz ist jeder Meter Gold wert. Es ist genau geregelt, wo gebaut werden darf und wo nicht. Wer dagegen verstösst, wird gebüsst. Rebekka (37) und Stefan Dermont (51) mussten für ihr illegal renoviertes Haus in Hornussen AG tief in die Tasche greifen.
Sie kauften für 160'000 Franken ein Wochenendhaus und wollten es zum Wohnhaus umbauen. Nur leider lag das Häuschen ausserhalb der Bauzone – eine Umnutzung war deshalb nicht gestattet. Trotzdem bauten sie es für 100'000 Franken um und kassierten später die Rechnung: Der Kanton verfügte den Rückbau des Hauses.
Verjährung soll aufgehoben werden
Bei illegalen Bauten ist die Schweiz streng: Wer sich nicht ans Raumplanungsgesetz hält, muss das Gebaute zurückbauen. Jetzt droht die Praxis noch strenger zu werden. Vor kurzem verordnete das Bundesgericht den Abbau einer Bebauung, die Jahrzehnte zurückliegt.
Ein Luzerner Bauunternehmer errichtete vor rund 40 Jahren in der Landwirtschaftszone illegale Bauten. Diese soll er jetzt abbrechen, obwohl die Rechtsprechung eigentlich nach 30 Jahren verjährt. Diese Praxis gerät nach dem Bundesgerichtsentscheid ins Wanken. So können Bauherren illegaler Bauten neu auch nach 30 Jahren gebüsst werden.
Mike Egger (28) wehrt sich gegen die Aufhebung der Verjährungsfrist. Er habe sich bei Gemeindepräsidenten erkundigt, diese würden die neue Praxis fürchten. «Das löst einen riesigen administrativen Aufwand aus», sagt der SVP-Nationalrat.
Das Raumplanungsgesetz ist streng
Neu müssten Gemeindevorsteher von Besitzern verlangen, illegale Bauten ausserhalb der Bauzone zurückzubauen, «auch wenn die Bauten seit Jahrzehnten akzeptiert wurden». Das führe nur zu Konflikten und unnötigen Verfahren. «Die Besitzer haben jahrelang Steuern bezahlt und jetzt müssten sie plötzlich den Bau abreissen», so Egger.
Für das Bundesgericht ist der Fall aber klar: Seit 1. Juli 1972 regelt das Gewässerschutzgesetz, was Baugebiet ist und was nicht. Wer also ausserhalb der Bauzone illegal baut, wird gebüsst. Und weil man das auch nach 30 Jahren gut nachweisen könne, sollen solche Fälle nicht verjähren.
Eine rechtswidrige Nutzung werde nicht geduldet, «auch wenn sie über lange Zeit nicht entdeckt und beanstandet wurde», schreibt das Bundesgericht in einer Mitteilung. So sei der Gerechtigkeit am besten gedient.
Behörden müssten eben früher schauen
«Es geht nicht darum, illegale Bauten zu schützen», sagt Egger. Nur, die Verjährungsfrist solle weiterhin gelten. Denn die mache durchaus Sinn. «Wer ein Haus ausserhalb der Bauzone erbt, das zuvor illegal renoviert wurde, müsste es wieder in den Ursprungszustand umbauen», so Egger. Das sei absurd: «Die Behörden sind selber schuld, wenn sie während 30 Jahren nichts unternehmen!»
Egger will sich jetzt in der nationalrätlichen Kommission für Raumplanung für die Verjährung starkmachen. Im Herbst soll in der Kommission darüber diskutiert werden.
Rebekka und Stefan Dermont aus Hornussen wurden bereits gebüsst – und sind in eine Mietwohnung gezogen.