SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger (AG) vermutet, dass viele eritreische Flüchtlinge für Verwandtenbesuche oder Ferien in ihr Herkunftsland zurückreisen – und möchte diesen am liebsten gleich ein One-Way-Ticket in die Hand drücken. Zur Empörung der eritreischen Diaspora in der Schweiz, welche Flückiger Stimmungsmache vorwerfen (Blick.ch berichtete). Nun nimmt Flückiger Stellung.
Frau Flückiger, Sie machen im Wahljahr Stimmung auf Kosten eritreischer Flüchtlinge!
Sylvia Flückiger: Nein, das liegt mir fern. Es gibt viele menschliche Dramen, was Asylsuchende betrifft. Aber unser Land ist klein. Recht auf Asyl hat nur, wer wegen Hautfarbe, Religion oder politischer Einstellung an Leib und Leben bedroht ist. Solche Flüchtlinge müssen wir aufnehmen, aber nicht solche, die sich ein besseres Leben in der Schweiz erhoffen, also Wirtschaftsmigranten sind. Die Fakten, warum so viele Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene Reisen antreten auf Kosten der Steuerzahler, gehören auf den Tisch.
Dann also zu den Fakten: Sie ärgern sich über eritreische Flüchtlinge, die angeblich nach Eritrea in die Ferien reisen. Wie viele sind es denn? Nennen Sie konkrete Zahlen!
Das Staatssekretariat für Migration spricht von rund 50'000 bewilligten Auslandreisen in den letzten viereinhalb Jahren.
Das betrifft aber nicht bloss Eritreer, sondern sämtliche anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene.
Ja, doch die Eritreer gehören mit 15‘000 zur Spitzengruppe bei den Auslandreisen.
Nochmals: Haben Sie konkrete Zahlen, die belegen, wie viele Eritreer nach Eritrea in die Ferien reisen?
Tatsache ist: die Reisetätigkeit hat massiv zugenommen. Selbst die Kantone sagen, es gebe zu viele Gesuche und auch Missbräuche. Wir haben eine zu tolerante Praxis. Es kann doch nicht sein, dass wer an Leib und Leben bedroht ist, einfach in sein Herkunftsland reisen kann – egal aus welchem Grund. Wenn wir das zulassen, sind wir auf dem Holzweg, dann kann praktisch jeder kommen.
Es ist doch offen, ob die bewilligten Auslandreisen wirklich ins Herkunftsland führen. Grundsätzlich ist das nicht erlaubt. Und eine Statistik zu den Reisezielen gibt es nicht. Eine Auslandreise kann ja etwa auch ein Verwandtenbesuch in einem anderen europäischen Land sein. Oder?
Das bestreite ich gar nicht. Fakt ist, dass zu viele Auslandreisen bewilligt werden. Und eine Reise ins Herkunftsland kann auch über Umwege via Nachbarstaat stattfinden. Dann ist das nicht mehr nachweisbar. Für mich ist das ein klarer Missbrauch. Das sind für mich keine echten Flüchtlinge mehr, und der Status muss aberkannt werden. Zudem gibt es viele junge Eritreer, die hierher kommen, weil sie auf ein besseres Leben hoffen – also reine Wirtschaftsflüchtlinge. Diese sollten aber in Eritrea bleiben und mithelfen, ihr eigenes Land aufzubauen und zu stärken.
Ein Uno-Bericht zeichnet aber ein anderes Bild: In Eritrea kommt es zu massiven Menschenrechtsverletzungen. Die europäischen Länder sollten auf Rückschaffungen verzichten, so der Appell. Das stellen Sie in Frage?
Der Uno-Bericht stellt die Situation sehr einseitig dar. Nach meiner Auffassungkann die Lage nicht so schlimm sein, wie sie immer wieder dargestellt wird. Es gibt dazu auch ganz andere Berichte. Zudem kommt offensichtlich auch der Vizedirektor des Staatssekretariats für Migration zu einem anderen Resultat, wie das Schweizer Fernsehen berichtete. Doch dieser Bericht wird vom Bundesrat unter Verschluss gehalten. Es wäre interessant zu wissen, was da drin steht. Verschiedene Staaten prüfen übrigens derzeit eine Rückschaffung eritreischer Asylsuchender.
Ihr Parteikollege Christoph Blocher wollte dieses Jahr Eritrea besuchen. Doch er wurde nicht reingelassen. Die Grenze war dicht! Das zeigt doch: Die Freiheiten sind eingeschränkt.
Beschränkte Freiheit ist noch kein Grund, warum jemand Asyl beantragen kann.