Die Burka-Initiative soll mit einem eigenen Bundesgesetz umgesetzt werden – das will zumindest die zuständige Ständeratskommission. Sie hat der entsprechenden Vorlage des Bundesrats ohne Änderungen zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Entscheid fiel demnach mit 9 zu 1 Stimmen.
In der Frühjahrssession war der Ständerat entgegen dem Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S) auf das Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot eingetreten - mit 27 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung. Eine Minderheit wollte die gesetzliche Umsetzung des Verhüllungsverbots den Kantonen überlassen.
Busse bis 1000 Franken
Gemäss dem geplanten Bundesgesetz wird die Übertretung des Verbots zur Gesichtsverhüllung mit bis zu tausend Franken geahndet. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Erlaubt bleiben soll die Gesichtsverhüllung etwa in Gotteshäusern, an der Fasnacht und aus Gesundheitsgründen.
In der Kommission wurde gemäss Mitteilung vor allem darüber diskutiert, ob die Gesichtsverhüllung für die Ausübung der Grundrechte der Meinungs- und der Versammlungsfreiheit, namentlich bei Demonstrationen, erlaubt werden soll. Der Entwurf des Bundesrats sieht vor, dass die zuständigen Behörden für solche Fälle eine Bewilligung zur Gesichtsverhüllung erteilen können. Die Kommission stimmte dem schliesslich zu.
Bundesrat wollte Kantone beauftragen
Die Frage, auf welcher Staatsebene das Volksbegehren umgesetzt werden soll, war schon im Abstimmungskampf zur Burka-Initiative ein Thema. Der Bundesrat sah ursprünglich die Kantone in der Pflicht. Diese baten jedoch um eine nationale Regelung. Dies mit der Begründung, es gelte, einen regulatorischen Flickenteppich zu vermeiden.
Bereits heute kennen nach Angaben des Bundes 15 Kantone Vermummungsverbote. Diese richten sich etwa gegen Hooligans oder gewalttätige Demonstranten. Die Kantone Tessin und St. Gallen erliessen schon vor der nationalen Abstimmung 2021 Verhüllungsverbote im Sinne der Burka-Initiative.
(SDA)