Die Sozialkommission (SGK) des Nationalrats ist bei den umstrittenen Überbrückungsleistungen nochmals kräftig über die Bücher gegangen. Das Resultat: Die Kommissionsmehrheit will älteren Arbeitslosen deutlich weiter entgegenkommen als der Ständerat – und sogar weiter als der Bundesrat.
Das Ziel sei es, «das Abrutschen älterer Arbeitsloser in die Altersarmut zu verhindern und gleichzeitig möglichst Fehlanreize am Arbeitsmarkt zu vermeiden», sagt SGK-Präsidentin Ruth Humbel (62, CVP). Während der Beratung der Vorlage war immer wieder die Befürchtung geäussert worden, die Überbrückungsrente könnte Anreize schaffen, dass ältere Arbeitnehmer vorzeitig entlassen werden.
Mehr Menschen sollen von der Rente profitieren
Der Vorschlag des Bundesrats sieht vor, dass die Überbrückungsrente alle Arbeitslosen erhalten, die nach dem 60. Geburtstag ausgesteuert werden. Die Sozialpolitiker des Nationalrats wollen nun noch weiter gehen. Ihrer Ansicht nach sollen auch diejenigen über 60-Jährigen die Rente bekommen, die schon vorher ausgesteuert worden sind.
Dem Vorschlag der Wirtschaftskommission erteilten die Sozialpolitiker damit eine deutliche Abfuhr. Diese wollte, dass die Rente erst ab 62 Jahren ausbezahlt wird. Zudem sollte sie nicht nur bis zur Frühpensionierung gelten, wie der Ständerat beschlossen hatte. Damit hätten Frauen gar keine Bezugsmöglichkeit mehr gehabt.
40 Millionen Franken teurer
Nebst der Ausweitung des Bezügerkreises haben die Sozialpolitiker viele weitere kleinere Korrekturen der Vorlage beschlossen. Diese rechnen sich. Die Version der Kommission würde bis 2028 zu geschätzt 6200 Überbrückungsrenten-Bezügern führen. Dies bei Kosten von rund 270 Millionen Franken.
Das Modell des Bundesrats würde etwa 230 Millionen kosten, jenes des Ständerats sogar nur 70 Millionen Franken. Die Gewerkschaften zeigten sich erfreut über die Beschlüsse der SGK.
Das Parlament will die Vorlage möglichst rasch unter Dach und Fach bringen. Denn: Die Überbrückungsrente gilt als zentrales Argument gegen die Kündigungs-Initiative der SVP, die im Mai an die Urne kommt. Der Bundesrat will so Ängste in der Bevölkerung dämpfen, von der zugewanderten Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt verdrängt zu werden.