«Stopp dem Casinowildwuchs» heisst der Slogan der IG Volksmeinung. Die siebenköpfige Liechtensteiner Gruppe engagierter Pensionierten hat eine Initiative gestartet: Casinos sollen in der Verfassung des Fürstentums verboten werden.
Nimmt das Stimmvolk die Initiative am 29. Januar an, müssen alle sechs in Liechtenstein tätigen Casinos innerhalb von fünf Jahren dicht machen. Auch Onlinecasinos mit Sitz im kleinen Staat sind dann verboten.
Casinos florieren
Nachdem Liechtenstein begonnen hatte, Bewilligungen an Spielbanken zu vergeben, die das Konzessionsmodell erfüllen, ist es in den letzten Jahren zu einem regelrechten Casino-Boom in Liechtenstein gekommen. Neue Casinos wurden erbaut, ein weiteres wartet derzeit auf die Zulassung, da die Liechtensteiner Regierung einen dreijährigen Zulassungsstopp eingelegt hat, um den Bau weiterer Casinos zu verhindern. Das reicht den Initianten nicht aus. «Die Parlamentarier haben ein Schlamassel angerichtet. Wir wollen nun die Meinung des Volkes dazu wissen», sagt Marco Nescher (68), Vorstandsmitglied der IG Volksmeinung.
Ein Grossteil aller Casino-Besucherinnen kommen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. «Es kann doch nicht sein, dass wir das Geld der Schweiz nehmen, die Sozialkosten von Spielsüchtigen dann allerdings im Ausland lassen», so der Pensionierte aus Liechtenstein. Die Initianten sorgen sich deshalb um das internationale Image des Landes. Sie wollen das gute Verhältnis zur Schweiz nicht gefährden.
Parlament dagegen
Das Verhältnis sei wichtiger als das Geld. Auf die Gewinne der Casinos, rund drei Prozent der Staatseinnahmen, könne man verzichten, so die Ansicht der IG. «Wir sind eines der reichsten Länder der Welt, wir wollen kein Geld von dubiosen Casinos», so Nescher weiter zu Blick.
Mit ihrer Initiative steht die IG weitestgehend allein. Das Parlament, alle Parteien ausser die Grünen, Wirtschaftsverbände und gar der Erbprinz sind dagegen. Wie die «NZZ» schreibt, hielt die Regierung fest, dass bei einer Annahme der Initiative möglicherweise eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes der EWR-Richtlinien vorliegt. Dem hält die IG dagegen. «Wir haben das selbst von Juristen prüfen lassen und nach der Initiativ-Einreichung hat auch die Regierung eine Prüfung vornehmen lassen, dass alles EWR konform ist», sagt Nescher.