Ein Blick in die Supermarktregale und Online-Angebote genügt, um sich im Dschungel der Bezeichnungen zu verirren. Wo einst klar zwischen echtem Fleisch und seinen pflanzlichen Alternativen unterschieden wurde, herrscht heute ein babylonisches Sprachgewirr.
Denn inmitten von «pflanzlichem Schinken», «veganer Wurst» und «Quorn-Schnitzel» scheint die Grenze zwischen Tier und Pflanze je länger, desto mehr zu verschwimmen. Der Bundesrat stand darum vor der Herausforderung, diese kulinarische Identitätskrise zu lösen.
Keine Extrawurst
Und zwar, weil SVP-Nationalrat Thomas Stettler (54) diesbezüglich seinen Senf dazugegeben hat. Für ihn ist klar: Es soll Schluss sein mit dieser Verwirrung. In seinem Vorstoss «Ein Steak ist nicht aus Soja!» forderte er darum vom Bundesrat eine präzisere Gesetzgebung. Demnach sollen Bezeichnungen wie «Steak» und «Wurst», die eindeutig tierischen Produkten vorbehalten seien, nicht länger für pflanzliche Alternativen verwendet werden dürfen.
Doch eine Extrawurst gibts dafür vom Bundesrat nicht. Unter Berufung auf die klaren rechtlichen Grundlagen des Lebensmittelrechts argumentiert er, dass eine Anpassung nicht vonnöten sei. Schliesslich sei der Täuschungsschutz der Konsumenten bereits gewährleistet.
Dieser besage, so der Bundesrat, dass etwa die Nennung einer Tierart bei Fleischersatzprodukten nicht erlaubt sei – auch wenn diese mit einem Hinweis auf die pflanzliche Herkunft versehen sind. Deshalb seien Bezeichnungen wie «veganes Rinderfilet» oder «Kalbswurst auf Sojabasis» auch heute schon verboten. Begriffe wie «veganer Käse» oder «Hafermilch» seien ebenfalls nicht rechtmässig.
Bundesrat befürchtet Wettbewerbsnachteile
Hingegen dürften Begriffe wie «Filet», «Steak» oder Schnitzel bei vegetarischen oder veganen Alternativen ohne weiteres gebraucht werden. Vorausgesetzt, auf der Verpackung werde eindeutig auf die pflanzliche Herkunft des Produkts hingewiesen, zum Beispiel bei einem «Schnitzel auf Sojabasis».
Die Annahme der Motion würde dazu führen, dass gängige Bezeichnungen wie «Sojaschnitzel» oder «Sellerie-Grillsteak» verboten werden. Dies hätte laut Bundesrat negative Auswirkungen. Weil Unternehmen mehr Mühe hätten, Verbraucher klar zu informieren und innovative Produkte zu vermarkten. Es könne auch zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Unternehmen führen und den Handel mit importierten Produkten behindern, da diese neu gekennzeichnet werden müssten.
Der Bundesrat empfiehlt darum Stettlers Motion zur Ablehnung. Der hat nun den Salat.