Der Schnee fehlt, die Temperaturen sind mild. Das bereitet vor allem Skigebieten in tieferen Lagen Sorgen. Sie müssen den Skibetrieb vorübergehend ganz oder zumindest teilweise einstellen.
Zum Beispiel Splügen GR. Dort stehen die Anlagen seit Anfang dieser Woche still. Das Skigebiet in der Region Viamala teilte mit, es sei derzeit nicht mehr möglich, die Pisten zu präparieren. Grund: Zu viel Wasser ist auf der Piste, der Schnee gefriert nicht mehr. «Wenn die Möglichkeit besteht, werden wir Kurzarbeit beantragen», sagt Geschäftsführer Hacher Bernet der Zeitung «Südostschweiz». Einige Mitarbeitende müssten nämlich derzeit zu Hause bleiben.
Ähnlich ergeht es auch anderen tiefer gelegenen Skigebieten. Im Kanton Graubünden sind gemäss dem kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit für Dezember bereits ein Dutzend Voranmeldungen für Kurzarbeit eingegangen. «Das betrifft Bergbahnbetriebe sowie Bergbeizen und Gastrobetriebe in Wintersportgebieten», sagt Amtsleiter Gian Reto Caduff (46) zu Blick. Auch im Kanton Bern sind schon Gesuche von Bergbahnen für Kurzarbeitsentschädigungen eingegangen. Bis jetzt waren es fünf, teilt das Amt für Arbeitslosenversicherung des Kantons Bern mit.
«Es braucht unkomplizierte Kurzarbeitsregelung»
Nicolo Paganini (56), Präsident des Schweizer Tourismus-Verbands, forderte bereits am Mittwoch im Blick: «Für die Bahnen, die jetzt stillstehen, braucht es eine unkomplizierte Kurzarbeitszeitregelung.» Es gehe jetzt darum, den Engpass zu überwinden. Die Verhandlungen über die Kurzarbeit liefen, sagte der oberste Touristiker der Schweiz.
Denn so einfach wie während Corona kommen die Skibetriebe nicht an Kurzarbeitergelder, wenn das Wetter einen geregelten Betrieb nicht zulässt. Die «Kurzarbeit für wetterbedingte Kundenausfälle» gilt als restriktiver Sonderfall, die Hürden für Zahlungen sind relativ hoch.
So darf etwa der Umsatz der betreffenden Abrechnungsperiode nicht höher sein als ein Viertel des Durchschnitts der letzten fünf Jahre. Zudem gilt bei Betrieben, die nur saisonal tätig sind, für den erstmaligen Ausfall innerhalb einer Saison eine Karenzfrist. Deren Länge kann von Kanton zu Kanton variieren. Die Prüfung und Bewilligung von Kurzarbeitsentschädigung liegt in der Kompetenz der Kantone, das gilt auch für Ausfälle wegen ungewöhnlichem Wetterverlauf.
Schweizer Seilbahnen optimistisch
Weniger dramatisch wird das Tauwetter zum Saisonbeginn bei den Seilbahnen Schweiz gewertet. Dort führt man vorerst keine Gespräche bezüglich Kurzarbeitsentschädigung, wie es auf Anfrage heisst: «Der Saisonbeginn ist noch nicht so lange her, und der Winter dauert noch etwas an. Auch gemäss unserem Saisonmonitoring ist der Umsatz im Vergleich zu den letzten fünf Jahren durchschnittlich.» Die Bergbahnen der Schweiz hätten in den letzten Jahren eine hohe Resilienz entwickelt und würden auch diese Herausforderung bewältigen.
Hans Wicki (59), Nidwaldner FDP-Ständerat und Präsident von Seilbahnen Schweiz, sagt: «Bisher haben wir keine Nachrichtenflut erhalten, die beklagt, dass die milden Temperaturen und der fehlende Schnee die Bergbahnbetreiber vor grosse Probleme stellen würden.» Höher gelegene Skigebiete verzeichneten sowieso keine Schwierigkeiten.
Es habe bereits etliche Saisonstarts mit wenig Schnee gegeben, das gehöre «zum unternehmerischen Risiko von Bergbahnen», sagt der Seilbahnchef. Eine ähnliche Problematik stelle sich beispielsweise auch, wenn es sehr viel schneie, da würden auch viele Leute wegbleiben. «Wir sehen betreffend die Kurzarbeitsentschädigung für Bergbahnbetriebe derzeit keinen Handlungsbedarf.»