Schon wieder Ausreden der SP-Regierungsrätin im Zürcher Datenskandal
Fehr hat nicht richtig gelesen – oder Falsches gesagt

SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr behauptete, sie habe die Öffentlichkeit nicht früher über den Datenskandal informiert, weil die Datenschutzbeauftragte ihr davon abgeraten habe. Diese widersprach. Fehr versucht sich nun zu erklären.
Publiziert: 08.12.2022 um 00:16 Uhr
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Aktualisiert: 23.01.2023 um 15:47 Uhr
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Jacqueline Fehr machte eine Falschaussage an ihrer Pressekonferenz am Dienstag.
Foto: keystone-sda.ch
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Nicola ImfeldTeamlead Wirtschaft-Desk

Jacqueline Fehr (59) hätte keinen besseren Zeitpunkt für ihre Pressekonferenz zum Datenskandal in der Zürcher Justizdirektion wählen können. Die SP-Regierungsrätin trat am Dienstag erstmals vor die Medien – am Tag vor den Bundesratswahlen, am Tag des WM-Achtelfinals der Schweizer Fussballnationalmannschaft.

Dass sie die Aufmerksamkeit aktuell teilen muss, dürfte Fehr nicht gestört haben. Denn sie macht bei der Festplatten-Affäre, die Blick und der «Tages-Anzeiger» am vergangenen Donnerstag aufgedeckt haben, keine gute Figur.

Der Erklärungsversuch

Fehr versuchte zu erklären, warum sie den Datenskandal vor der Öffentlichkeit zwei Jahre lang geheim gehalten hat. Die Verantwortung schob sie dabei auf die Datenschutzbeauftragte des Kantons ab. Diese habe davon abgeraten zu informieren. Eine Falschaussage, wie die Nachfrage von Blick bei der Datenschutzbeauftragten Dominika Blonski ergab. «Zur Publikation des Schlussberichts der Administrativuntersuchung habe ich keine Aussage gemacht», stellte sie klar.

Hat Fehr also gelogen? Die Regierungsrätin lässt ihren Sprecher Benjamin Tommer antworten. «Da liegt kein Widerspruch vor», sagt er. «Die Datenschutzbeauftragte hat uns schriftlich mitgeteilt, dass eine Information der vom Datenvorfall betroffenen Personen via öffentliche Bekanntmachung nicht zielführend sei.» Eine Veröffentlichung des Schlussberichts hätte zwingend bedeutet, dass auch der Datensicherheitsvorfall öffentlich bekannt geworden wäre, sagt Tommer.

Falsch gelesen – oder gelogen?

Fakt ist: Die Datenschutzbeauftragte hat Fehr nicht von einer Veröffentlichung der Administrativuntersuchung abgeraten. In besagtem Abschnitt, der Blick vorliegt, stellt sich die Datenschutzbeauftragte einzig gegen die Bekanntmachung der Personen, die vom Leck betroffen sind. Über den Schlussbericht und darüber, ob dieser publik gemacht werden soll, verliert sie – weil nicht in ihrem Kompetenzbereich – kein Wort. Warum es nicht möglich gewesen sein sollte, zumindest eine Zusammenfassung des Berichts zu veröffentlichen, ohne dass betroffene Personen genannt worden wären, bleibt unklar.

Entweder hat Fehr die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten also nicht richtig interpretiert – oder sie hat Falsches gesagt. Politisch wird das Thema weiterhin zu reden geben. So interessiert sich auch die Zürcher SVP für die Frage, warum sie die Geschäftsprüfungskommission nicht informiert hat. Sie fordert eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) – das schärfste Kontrollorgan der Politik. Auch Exponenten anderer Parteien haben sich am Montag für eine PUK ausgesprochen.


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