Behörden behindert und gegen Massnahmen verstossen
Wirte der Walliserkanne verurteilt

Das Bezirksgericht Visp hat drei Wirte des Restaurants Walliserkanne in Zermatt wegen mehrfacher Verstösse gegen Anti-Covid-Massnahmen zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Ihre Anwälte kündigten Berufung an.
Publiziert: 26.09.2024 um 17:03 Uhr
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Aktualisiert: 26.09.2024 um 17:23 Uhr
Die Wirtsfamilie eines Restaurants in Zermatt verstiess 2021 wiederholt gegen die Corona-Regeln. (Archivbild)
Foto: LAURENT GILLIERON

Auf einen Blick

  • Drei Wirte in Zermatt wegen Covid-Verstössen verurteilt
  • Anwälte kündigen Berufung gegen das Urteil an
  • Geldstrafen zwischen 7680 und 9750 Franken verhängt
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Bezirksgericht in Visp im Wallis hat am Donnerstag drei Wirte des Restaurants Walliserkanne in Zermatt zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Sie hatten mehrmals gegen die Anti-Covid-Massnahmen verstossen und die Behörden bei ihrer Arbeit behindert.

Ihr Lokal war Ende Oktober 2021 auf Anordnung des Walliser Staatsrats für zwei Wochen geschlossen worden. Die drei Wirte, ein Ehepaar und ihr Sohn, erhielten bedingte Geldstrafen zwischen 7680 und 9750 Franken mit einer Bewährungsfrist von zwei oder drei Jahren. Ausserdem wurden sie mit Bussen belegt.

Personal trug keine Masken

Unmittelbar nach der öffentlichen Verlesung des Urteils kündigten die Anwälte der drei Angeklagten an, dass ihre Mandanten Berufung beim Kantonsgericht einlegen würden.

Bei Kontrollen im Oktober 2021 stellte die Walliser Polizei fest, dass ein Lokal in Zermatt gegen mehrere Anti-Covid-Massnahmen verstossen hatte. Insbesondere trug das Personal keine Gesichtsmasken und überprüfte die Kontaktdaten und das Covid-Zertifikat der Kunden nicht.

Nach mehreren Kontrollen und Verwarnungen ordnete der Staatsrat die vorübergehende Schliessung des Restaurants an. Die Einhaltung der Schliessung des Lokals konnte die Polizei nur mit grosser Mühe durchsetzen. Sie führte zur Verhaftung der drei Restaurantbetreiber, die trotz des Verbots weiterhin Gäste bedienten.

Konkret wurde der Vater für schuldig befunden, gegen die Covid-19-Verordnung verstossen zu haben, sich wiederholt amtlichen Anordnungen widersetzt und die Arbeit der Behörden behindert zu haben. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 32 Tagessätzen zu 240 Franken, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, sowie zu einer Busse von 3120 Franken.

Diese Summen muss die Familie zahlen


Seine Frau und sein Sohn werden der Behinderung einer Amtshandlung und des Siegelbruchs für schuldig befunden. Die Frau wurde zu einer Strafe von 65 Tagessätzen à 150 Franken mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 2250 Franken verurteilt.

Der Sohn, der auch der wiederholten Drohungen und Beleidigungen gegenüber den Ordnungskräften für schuldig befunden wurde, erhielt eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Franken mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren sowie eine Busse von 1800 Franken. Laut Urteil muss er ausserdem 200 Franken an den Nebenkläger, den damaligen Chef der Regionalpolizei von Zermatt, für immaterielle Schäden sowie 4500 Franken als Parteientschädigung zahlen.

Die Kosten des Verfahrens werden den drei Gastwirten zu gleichen Teilen auferlegt. Andere Teile des Falls wurden bereits entschieden. Das Bundesgericht stützte im Mai 2023 die Sicht der Walliser Justiz, dass die Wirtschaftsfreiheit durch die Einführung des Covid-Zertifikats nicht verletzt wurde.

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