Das neue Asylsystem, das seit März 2019 in Kraft ist, bewährt sich. Diese erste Bilanz zog Staatssekretär Mario Gattiker (62) am Donnerstag. So dauern Dublin-Verfahren im Schnitt nur noch 35 Tage. Bei diesen Verfahren stellt die Schweiz fest, dass ein Asylsuchender bereits in einem anderen europäischen Staat ein Gesuch stellte. Die Schweiz kann diesem Staat den Asylbewerber dann überstellen, denn dieser ist für ihn zuständig.
Schneller als vorgesehen
Mit den kurzen Verfahren ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) klar rascher unterwegs als vorgesehen. Laut SEM dauerten die Asylverfahren im Schnitt nur noch 50 Tage. Nach dem veränderten Asylgesetz dürfen die beschleunigten Verfahren bis zu 140 Tagen dauern.
Für das neue Asylsystem wurde die Schweiz in sechs Asylregionen aufgeteilt. In jeder Region betreibt das SEM ein Bundesasylzentrum. In dem die beschleunigten und Dublin-Verfahren erledigt werden sollen. Nur komplizierte Fälle, sollen noch den Kantonen zugewiesen und im erweiterten Verfahren behandelt werden.
Nur in jedem fünften Fall kam es im Lauf des letzten Jahres zu einem erweiterten Verfahren, wie Gattiker ausführte. Diese dauerten im Durchschnitt 100 Tage.
Zahl der Ausreisen um ein Drittel gestiegen
Weil die Asylsuchenden neu von Anfang an einen Rechtsvertreter zur Seite haben und die Asylbewerber rascher wissen, dass ihr Gesuch aussichtslos ist, sei die Zahl der freiwilligen Ausreisen um rund einen Drittel gestiegen, so Gattiker. Dabei profitieren die Asylsuchenden von finanziellen Rückkehrhilfen, die höher ausfallen, je rascher sie sich zur Rückreise entschliessen.
Auch mit den Ergebnissen des unentgeltlichen Rechtsschutzes zeigt sich das SEM zufrieden, obwohl ein etwas grösserer Anteil der Entscheide vor Bundesverwaltungsgericht angefochten wird als früher.
Noch läuft nicht alles reibungslos
Staatssekretär Gattiker räumte aber ein, dass noch nicht alles reibungslos laufe. So ist es nach Angaben des SEM schwierig, in allen Asylregionen genügend Ärzte zu finden, die innerhalb der knappen Fristen vertiefte medizinische Abklärungen vornehmen können. Auch bei der Zusammenarbeit mit den Rechtsvertretern gelte es, die Abläufe und Prozesse weiter einzuspielen und zu optimieren.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hatte unlängst Kritik an den beschleunigten Verfahren geübt. In einem Interview in der «Neuen Zürcher Zeitung» bemängelte SFH-Direktorin Miriam Behrens, das Tempo gehe zu Lasten der Qualität.
Für Gattiker war es klar, dass noch nicht alle Abläufe optimal laufen. Es erstaune deshalb nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht etwas mehr Asylentscheide kassiert habe. Man habe die Abläufe entsprechend der Kritik des Gerichts angepasst.
Diese hatte beispielsweise moniert, dass medizinische Abklärungen nicht umfassend genug waren oder dass Einzelfälle im beschleunigten Verfahren erledigt wurden, die nach Auffassung des Gerichts ins erweiterte Verfahren gehört hätten. (SDA/pt)