Der Bundesrat wagt den nächsten Schritt Richtung Normalität. Und das macht – passend zum Ferienanfang – auch vor dem Reisen nicht halt. schlägt vor, die so genannten grenzsanitarischen Massnahmen ab dem 28. Juni auf Einreisende aus Ländern mit einer besorgniserregenden Virusvariante zu reduzieren. Das heisst:
- Für Einreisende aus dem Schengen-Raum soll die Quarantänepflicht aufgehoben werden.
- Zudem soll das bestehende Einreiseverbot für Besucherinnen und Besucher aus Drittstaaten aufgehoben werden, wenn diese geimpft sind.
Risikoliste wird deutlich kürzer
Die bisherige Risikoliste des Bundesamtes für Gesundheit wird reduziert und soll nur noch Staaten oder Gebiete aufführen, in denen besorgniserregende Virusvarianten zirkulieren. Wer eine Impfung oder eine Genesung nachweisen kann, darf selbst aus diesen Gebieten einreisen, ohne sich zuvor testen zu lassen. Und in Quarantäne müssen diese Leute auch nicht mehr.
Bei Einreise einen Test nachweisen müssen demnach nur noch Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind – egal, woher sie kommen. Die Kontaktdaten sollen noch bei der Einreise mit dem Flugzeug verlangt werden. Wer mit dem Auto oder Zug kommt, wird davon befreit
Sogar bei Mutanten-Gebieten wird gelockert
Wer aus einem Gebiet mit einer Virusmutante kommt und weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen und sich nach der Einreise in Quarantäne begeben.
Als Nachweis einer Impfung, einer durchgemachten Infektion oder eines negativen Testergebnisses soll unter anderem ein Covid-Zertifikat verwendet werden können. Das Schweizer Zertifikat wird so eingeführt, dass es mit demjenigen der EU kompatibel ist.
Bundesrat lässt sich Hintertür offen
Falls neue Virusmutationen auftreten, gegen die die Impfung nicht mehr schützt, kann die Test- und Quarantänepflicht auf geimpfte und genesene Personen ausgedehnt werden. Mit dieser Massnahme will der Bundesrat ein Instrument zur Hand haben, um die potenzielle Verbreitung neu auftretender besorgniserregenden Virusvarianten in der Schweiz frühzeitig einzudämmen.
Die Vorschläge des Bundesrats gehen bis 16. Juni zur Konsultation an die Kantone, die Sozialpartner und die zuständigen parlamentarischen Kommissionen. Endgültig entscheiden will der Bundesrat am 23. Juni. (sf)