Keine Betreibung «dank» Coronavirus
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Bis zum 4. April
Keine Betreibung «dank» Coronavirus

In Zeiten einer Epidemie kann der Bundesrat den Rechtsstillstand verordnen – und er hat das getan. Personen, die aufgrund der wirtschaftlichen Notlage in finanzielle Schwierigkeiten geraten, dürften bis zum 4. April nicht betrieben werden.
Publiziert: 18.03.2020 um 11:26 Uhr
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Aktualisiert: 18.03.2020 um 17:00 Uhr
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Der Bundesrat hat aufgrund der Corona-Epidemie den Rechtsstillstand beschlossen.
Foto: keystone-sda.ch
Nico Menzato

Auch die Justiz ist von der Corona-Epidemie betroffen. Gerichtsverhandlungen können nicht durchgeführt werden und werden vertagt. Fristen sind schwieriger einzuhalten. Auch der Fifa-Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona TI ist verschoben worden.

Von einem Stillstand der Justiz ist die Schweiz aber zum Glück (noch) weit entfernt. Betroffen sind nämlich nur jene Prozesse, die mündlich in den Gerichtssälen verhandelt werden. Viele Verfahren, die schriftlich geführt werden, laufen normal weiter.

Der Bundesrat jedoch könnte einen weitgehenden Stillstand der Justiz verfügen: Im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs heisst es im Artikel 62: «Im Falle einer Epidemie oder eines Landesunglücks sowie in Kriegszeiten kann der Bundesrat für ein bestimmtes Gebiet oder für bestimmte Teile der Bevölkerung den Rechtsstillstand beschliessen.»

Bundesrat prüft Rechtsstillstand

Das hat er getan. Mit massiven Folgen auch für die Eintreibung der Schulden. Betreibungen sind bei einem Rechtsstillstand nämlich nicht mehr möglich. Personen, die aufgrund der wirtschaftlich angespannten Lage in finanzielle Schwierigkeiten geraten und die Rechnungen nicht bezahlen, dürfen bis auf weiteres nicht mehr betrieben werden.

Für die ohnehin schon arg gebeutelten KMU kann dies aber zum zusätzlichen Problem werden. Sie können zum Teil ihre Forderungen für bereits erbrachte Leistungen nicht mehr eintreiben.

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Was ist ein Lockdown?

Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.

Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.

Mögliche Massnahmen sind unter anderem:

  • Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
  • Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
  • Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
  • Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
  • Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
  • Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
  • Einkaufszentren werden geschlossen.
  • Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
  • Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
  • Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
  • Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.

    Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.

Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.

Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.

Mögliche Massnahmen sind unter anderem:

  • Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
  • Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
  • Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
  • Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
  • Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
  • Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
  • Einkaufszentren werden geschlossen.
  • Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
  • Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
  • Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
  • Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.

    Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.
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