Nach der Mitteilung vom Dienstagabend, dass das Verfahren wegen der ausserordentlichen Lage vor dem Hintergrund des Coronavirus bis 20. April sistiert sei, ist klar: Der Fall wird verjähren. Denn es hätte ein Urteil des Bundestrafgerichts bis 27. April gebraucht, damit dieser Fall nicht eintreffe. Das ist nun quasi unmöglich geworden. Auch wenn der Notstand durch den Bund bis 19. April ausgerufen wurde.
Die Gründe für die Sistierung: Die Beschuldigten zählen allesamt wegen ihres Alters zur Corona-Risikogruppe. Die drei ehemaligen SFB-Funktionäre Theo Zwanziger (74), Wolfgang Niersbach (69) und Horst R. Schmidt (78) sowie der Schweizer Ex-Fifa-Generalsekretär Urs Linsi (70). Zudem wiesen sie teilweise einschlägige Vorerkrankungen auf, so dass ihnen nicht zugemutet werden könne, an der Hauptverhandlung teilzunehmen, so das Gericht.
Und auch ein Prozess in Abwesenheit könne das Bundestrafgericht nicht durchführen, wie es ursprünglich für den Fall geplant war, dass einer oder mehrere der Beschuldigten nicht in Bellinzona erscheinen würde. «Ein Verfahren in Abwesenheit kann nur dann stattfinden, wenn die beschuldigte Person im bisherigen Verfahren ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu den ihr vorgeworfenen Straftaten zu äußern und die Beweislage ein Urteil ohne ihre Anwesenheit zulässt», stellte das Bundesstrafgericht fest. «Dies scheint nicht der Fall zu sein.»
Damit wird der Prozess wohl in einem Debakel sondergleichen für Bundesanwalt Michael Lauber enden. Der Fall, in dem es um eine dubiose Rückzahlung eines Darlehens mit Betrugsvorwürfen in der Höhe von 10 Millionen Franken geht, welches der damalige WM-2006-Chef Franz Beckenbauer aufgenommen hatte, und das der DFB über die Fifa zurückzahlte, hätte zum Schweizer Vorzeigeprozess werden sollen. Nun wird er zum Rohrkrepierer für Lauber. Bereits der nächste nach dem Rüffel durch die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft. Dieses Gremium unter dem ehemaligen Zuger Regierungsrat Hanspeter Uster (Grüne) hatte Lauber wegen der ominösen Treffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino den Lohn gekürzt, weil er illoyal gehandelt und die Unwahrheit gesagt haben soll.