Organspende ohne ausdrücklichen Widerspruch
Es kommt zum Referendum

Der schriftliche Widerspruch gegen eine Organspende dürfe nicht ohne die Zustimmung des Volks eingeführt werden. Diese Ansicht vertritt das Komitee «Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung» und ergreift das Referendum.
Publiziert: 14.10.2021 um 10:51 Uhr
1/5
Das Parlament ist für einen Paradigmenwechsel: Wer eine Organspende ablehnt, müsste sich in ein Register eintragen lassen oder den Widerspruch in einer Patientenverfügung niederlegen.
Foto: Keystone

Das Referendumskomitee ist unabhängig und überparteilich, wie seine Vertreter am Donnerstag in Bern mitteilten. Gemäss dem Parlamentsbeschluss in der Herbstsession wird jede und jeder automatisch zum Organspender, wenn er oder sie sich das nicht zu Lebzeiten schriftlich verbeten hat oder die Hinterbliebenen es ablehnen.

Wer eine Organspende ablehnt, müsste sich in ein Register eintragen lassen oder den Widerspruch in einer Patientenverfügung niederlegen. Diesen indirekten Gegenvorschlag stellte das Parlament der Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» entgegen. Ob die Initiative zurückgezogen wird, war nach der Schlussabstimmung in National- und Ständerat unklar.

Informierte Zustimmung sei zweifelhaft

Das Referendumskomitee hielt fest, eine Widerspruchslösung dürfe nicht ohne eine umfassende Information über eine Organentnahme eingeführt werden. Es sei zweifelhaft, dass alle eine informierte Zustimmung erteilen könnten, wie sie eigentlich für medizinische Eingriffe nötig ist. Gerade die sozial Schwächsten könnten benachteiligt werden.

Auch das Anhörungsrecht der Angehörigen am Totenbett hält das Komitee für unzureichend. Diese müssten nämlich glaubwürdig darlegen, dass der Verwandte kein Organ spenden wollte. Dies übe einen indirekten gesellschaftlichen Druck auf Angehörige aus. Sie könnten meinen, eine Verweigerung der Spende wäre unsolidarisch. So würden «Menschen zu Organlieferanten, ohne es tatsächlich gewollt zu haben».

Grundsatz der Selbstbestimmung werde verletzt

Das Komitee bezieht auch die Bundesverfassung in seine Argumentation ein: Diese garantiert das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie auf Selbstbestimmung. Dieser Schutz gelte besonders in höchst verletzlichen Lagen wie dem Sterbeprozess, machte es geltend.

Bei der Widerspruchsregelung müsste das verfassungsmässige Recht auf Unversehrtheit speziell eingefordert werden. Bei einem Verzicht würden Organe automatisch entnommen. Das verletzt gemäss den Gegnern neben dem Recht auf Unversehrtheit auch den zentralen Grundsatz der Selbstbestimmung, wonach ein Eingriff in den Körper nur nach informierter Zustimmung zulässig ist.

Auch die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin lehnt die Widerspruchsregelung ab. Sie spricht sich für einen dritten Weg mit einer sogenannten Erklärungsregelung aus. Demnach sollten die Menschen regelmässig aufgefordert werden, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen und anzugeben, ob sie zu einer Spende bereit sind oder nicht.

Das Referendumskomitee hat nun bis im Januar 2022 Zeit, die nötigen 50'000 Unterschriften zu sammeln. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?