Ab dem 12. Juli gibt es ein Covid-Zertifikat «light». Es hat dieselbe Funktion wie ein normales Zertifikat, es fehlen allerdings die Gesundheitsdaten.
Die «light»-Version zeigt lediglich das Vorhandensein eines Covid-Zertifikats an. Weitere Daten fehlen. Geschaffen wurde sie auf Wunsch des Eidgenössischen Datenschützers, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilt. Die Landesregierung passte die Verordnung über die Zertifikate entsprechend an.
Das Zertifikat «light» ist nur elektronisch verfügbar und die Gültigkeit auf die Schweiz beschränkt.
Auf Wunsch der Datenschützer
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte bemängelte, dass Dritte mit selbst entwickelten Apps bei der Prüfung der Covid-Zertifikate Gesundheitsdaten wie etwa Impfstoff und Impftermin abgreifen könnten. Mit dem Zertifikat «light» ist das nicht mehr möglich.
Geändert werden Punkte der Verordnung, wie etwa die Übernahme der Kosten für den Druck und Versand der Impfzertifikate vollständig geimpfter Personen durch den Bund. Dieser trägt die Kosten bis zum 14. Juli. Ab dann können die Kantone den Geimpften das Zertifikat gleich nach der zweiten Impfung übergeben. Wenn sie weiterhin die zentrale Lösung des Bundes in Anspruch nehmen, müssen sie bezahlen. (lui/SDA)