Obwohl sie kurz nach den Wahlen zur FDP überlief
Bundesgericht stützt Ex-GLP-Garcia

Der Parteiwechsel der Zürcher Kantonsrätin Isabel Garcia von der GLP zur FDP sorgt für Furore. Dagegen vorgehen will aber niemand. Weil selbst das Bundesgericht Garcias Handeln stützt.
Publiziert: 24.02.2023 um 16:23 Uhr
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Die Zürcher Kantonsrätin Isabel Garcia gab wenige Tage nach den Zürcher Wahlen bekannt, von der GLP zur FDP zu wechseln.
Foto: Zvg

Eklat im Zürcher Kantonsparlament! Der Grund: Nur elf Tage nach den Wahlen gab Kantonsrätin Isabel Garcia (59) am Donnerstag bekannt, von der GLP zur FDP zu wechseln.

«Wahlbetrug», skandierten daraufhin GLP-Mitglieder. Und es ging nicht lange, bis auch Rücktrittsforderungen laut wurden – vor allem von linker Seite. Kein Wunder: Durch Garcias Übertritt verliert die Klima-Allianz aus SP, Grünen, AL, EVP und GLP ihre knappe Mehrheit im Kantonsrat.

Garcia denkt nicht an Rücktritt

Sie fühle sich bei der FDP «besser aufgehoben», begründete Garcia indes ihren Parteiwechsel. Vor allem die finanz- und wirtschaftspolitische Ausrichtung der GLP habe in letzter Zeit nicht mehr ihren «diesbezüglichen Werten entsprochen».

An einen Rücktritt, wie ihn einige ihrer ehemaligen Parteifreunde von ihr fordern, denkt Garcia allerdings nicht. Gegenüber der «NZZ» meinte die Kantonsrätin: «An meinem Mandat werde ich festhalten.»

Bundesgerichtsurteil: Parteiübertritt rechtens

Ihren Ex-Parteigspändli sind damit die Hände gebunden – dagegen vorgehen können sie nicht. Denn das Bundesgericht stützt solche Parteiwechsel, selbst wenn sie kurz nach den Wahlen vollzogen werden.

2008 nämlich wechselte in St. Gallen die Kantons- und spätere Nationalrätin Barbara Keller-Inhelder (54) gut zwei Monate nach der Wahl von der CVP zur SVP. Damals befand das Bundesgericht, dass Keller-Inhelders Schritt «fragwürdig» und der «Verlust an politischer Glaubwürdigkeit gross» sei. Der Parteiübertritt sei aber rechtens gewesen.

Das Bundesgericht hielt in seinem Entscheid allerdings fest, dass es dem kantonalen Gesetzgeber freistehen würde, eine Regelung über Konsequenzen zu erlassen für den Fall, dass ein gewählter Kandidat noch vor der Validierung der Wahl überwechseln würde.

Kantonsrat wäre gefragt

Dass es auf kantonaler Ebene möglich wäre, für Fälle wie Garcias eine Regelung zu erlassen, bestätigt auch die Zürcher Direktion der Justiz und des Innern auf Anfrage. Dies sei aber «keine rechtliche, sondern eine politische Frage», wofür der Kantonsrat als Gesetzgeber zuständig wäre.

Doch einen Vorstoss, um solche Parteiübertritte kurz nach den Wahlen zu verhindern, plant niemand. Hört man sich bei den Parteimitgliedern der Klima-Allianz um, klingt es überall ähnlich: Was Garcia abgezogen habe, sei zwar nicht korrekt, aber eben auch nicht verboten. Und Isabel Garcia dürfte eine allfällige Gesetzesänderung sowieso nicht mehr betreffen.

Fragen über Fragen bei der GLP

Bei der GLP geht man nun über die Bücher, um für Ähnliches künftig besser gewappnet zu sein. Aus Sicht der Demokratie sei Garcias Parteiwechsel so kurz nach den Wahlen problematisch, so die Zürcher GLP-Co-Chefin Corina Gredig (35). «Rechtlich ist er aber wohl gültig», sagt sie.

Viele Fragen seien aber noch ungeklärt: Was passiert zum Beispiel mit den Mandatsabgaben – also den Beträgen, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihrer Partei zahlen? Und was passiert mit dem Geld, das die GLP in Garcias Wahlkampf gesteckt hat? Fragen über Fragen. Auf eine hat Gredig zumindest eine Antwort: «Für uns ist klar, dass die Wahlbevölkerung das Mandat der GLP zugesprochen hat.»


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