Nutztiere in geschützter Situation angegriffen
Kanton Wallis darf nun doch vier Wolfsrudel abschiessen

Im Wallis können nun doch vier der derzeit elf Wolfsrudel beseitigt werden. Das Bundesamt für Umwelt hat nach einer ersten Ablehnung eines Abschussgesuchs für das Rudel Hérens-Mandelon einen Ergänzungsantrag des Kantons genehmigt.
Publiziert: 09.10.2024 um 16:59 Uhr
Vor Schüssen sicher: Ein Wolf in einem Tierpark. (Archivbild)
Foto: MICHAEL BUHOLZER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Nach Erhalt der Bewilligung des Bundesamt für Umwelt (Bafu) habe Staatsrat Frédéric Favre, Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, die Beseitigung auch dieses Rudels angeordnet, teilte der Kanton Wallis am Mittwoch mit. Zu Beginn hatte das Bafu entschieden, dass der Kanton Wallis nur eines von vier vorgesehenen Wolfsrudeln abschiessen darf. Die Erlaubnis galt zunächst nur für das Nanz-Rudel.

In der Folge sprach Staatsrat Frédéric Favre bei Umweltminister Albert Rösti vor. Die beiden Parteien kamen überein, dass das Wallis für diese drei Rudel ohne Abschussgenehmigung Wiedererwägunganträge auf eine proaktive Regulierung stellen kann.

Bislang im Wallis fünf Wölfe erlegt

Zunächst erteilte das Bafu nachträglich für die Rudel Les Toules und Augstbord eine Abschussgenehmigung. In beiden Fällen kam das Bundesamt nach Ergänzungsanträgen aus dem Wallis zum Schluss, dass Wölfe Nutztiere in geschützter Situation angegriffen haben. Zuletzt hiessen die Behörden in Bern die Beseitigung des Rudels Hérens-Mandelon gut.

Die Wolfspopulation im Wallis wird auf 90 bis 120 Individuen geschätzt. In der laufenden Jagdperiode wurden im Wallis bislang fünf Wölfe erlegt, zwei davon durch Wildhüter und drei durch Jäger. Die Regulierungsbewilligung gilt bis zum 31. Januar 2025.

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