Pro Natura, WWF Schweiz und Birdlife Schweiz beantragten damals vor Bundesverwaltungsgericht eine aufschiebende Wirkung. Mit den Abschussverfügungen hätten die Behörden jede Verhältnismässigkeit missachtet und die wichtige Rolle des Wolfs im Lebensraum Wald ignoriert, hiess es damals in einer gemeinsamen Medienmitteilung.
Nun informierte das zuständige kantonale Departement am Dienstagmorgen über die Freigabe zum Abschuss. Bis zu zwei Drittel der Jungwölfe des Rudels dürfen bis zum 31. Januar getötet werden.
Dabei soll auf eine sogenannte vergrämende Wirkung geachtet werden. Die Wölfe sollen direkt aus dem Rudel, möglichst nahe an Nutztierherden, Siedlungen oder stark von Menschen genutzten Anlagen geschossen werden. Abschüsse an Orten, an denen dieser Lerneffekt fehlt, seien zu vermeiden.