Bund liefert Bartträger ans Messer
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Nur noch 5 Zentimeter:Bund liefert Bartträger ans Messer

Sicherheitsleute im Bundeshaus müssen ihn wegen Corona stutzen
So halten es die Polizeikorps mit dem Bart

Die Sicherheitsleute im Bundeshaus müssen ihre Bärte künftig auf 5 Zentimeter stutzen – aus Sicherheitsgründen. Viele kantonale Polizeikorps sehen es da lockerer, wie eine BLICK-Umfrage zeigt.
Publiziert: 23.10.2020 um 09:23 Uhr
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Aktualisiert: 23.10.2020 um 17:14 Uhr
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Viele Polizeikorps legen Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild der Mitarbeitenden – die Bartlänge ist dabei kaum ein Thema. Auch nicht bei der Kantonspolizei Solothurn.
Foto: Kantonspolizei Solothurn
Ruedi Studer

Es ist eine bartsträubende Bundeshaus-Posse: Die Sicherheitsassistenten des Bundessichertsdiensts (BSD) müssen ihre Bärte künftig stutzen. Als Maximallänge sind bloss noch 5 Zentimeter «ab Kinn» erlaubt. Zwei Sicherheitsleute mit zu langen Bärten wurden deswegen bereits versetzt.

Auslöser waren unter anderem Klagen von Bundesparlamentariern über das Erscheinungsbild. Das wiederum stösst anderen Politikern sauer auf. SP-Nationalrätin Barbara Gysi (56, SG) findet die Bart-Posse «unsäglich» – und verweist auf die berühmte Statue der «Die drei Eidgenossen» in der Eingangshalle des Parlaments, auf denen der Rütlischwur mit drei bärtigen Mannen dargestellt wird. «Was würden wohl diese drei Herren sagen, wenn man ihnen an den Bart würde?», fragt Gysi rhetorisch.

Und FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen (39, BE) twittert: «So ein Chabis! Peinliche Episode im Bundeshaus!»

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Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) macht für seine neue Dienstweisung Sicherheitsaspekte geltend: «Rein sicherheitstechnisch ist ein langer Bart eine Schwachstelle, wenn es beispielsweise zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Angreifer kommt.»

Kantonale Polizeikorps sehen es lockerer

Bei dieser Argumentation müsste Bart-Stutzete eigentlich für alle Polizisten gelten. BLICK hat bei verschiedenen Polizeikorps nachgefragt, was bezüglich Bartlängen gilt. Der allgemeine Tenor: Entscheidend ist ein gepflegtes Erscheinungsbild – und nicht die Bartlänge. Es gibt teils aber gewisse Richtlinien.

  • «Was Bärte betrifft, gelten bei der Kantonspolizei Aargau keine ausdrücklichen Dienstanweisungen», sagt Mediensprecher Bernhard Graser. «Bei Polizistinnen mit langen Haaren lauten die Bestimmungen, dass die Haare ausserhalb von Dienstgebäuden und in der Öffentlichkeit aus Gründen der Sicherheit und der Erscheinung nach hinten zusammenzubinden sind.» Bei Schmuck bestünden punkto Ästhetik und Sicherheit für beide Geschlechter übrigens ähnliche Vorschriften. Über all diesen spezifischen Bestimmungen bestehe der Grundsatz, dass Polizistinnen und Polizisten als Vertreter des Kantons auf ein gepflegtes Äusseres zu achten hätten.
  • Auch die Kantonspolizei Bern kennt «keine expliziten Weisungen in Bezug auf eine maximale Haar- oder Bartlänge», so Mediensprecher Joël Regli. Das Erscheinungsbild der Mitarbeitenden sei aber grundsätzlich in einem Dienstbefehl geregelt: «Die Kantonspolizei legt in jeglicher Hinsicht grossen Wert auf eine gepflegte, saubere und einer Behörde und der Aufgabe angemessene Erscheinung. Dazu gehört auch ein angemessener Haarschnitt sowie gepflegte Kopf- und Gesichtshaare.»
  • Von den Mitarbeitenden der Kantonspolizei Graubünden werde ein gepflegtes Erscheinungsbild erwartet und vorausgesetzt, schreibt ihr Mediensprecher Markus Walser. «Da werden keine speziellen Regeln für Bärte oder Haarlängen benötigt.»
  • Die Luzerner Polizei verfügt über einen internen Dienstbefehl «Formen und Anzug». Darin ist unter anderem auch das Erscheinungsbild geregelt punkto Frisur, Make-up, Tattoos und Piercings, usw. Es gebe aber «keine expliziten Vorschriften, die die Bartlänge betreffen», sagt Mediensprecher Urs Wigger. «Bei der Wahl der Frisur ist darauf zu achten, dass das Erscheinungsbild diskret bleibt.» Die weiteren Bestimmungen möchte er nicht genauer erläutern, da es sich um eine interne Weisung handle, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sei.
  • Auch bei der Kantonspolizei Solothurn gibt es «keine derartigen Regelungen», erklärt Mediensprecher Andreas Mock.
  • Die Kantonspolizei St. Gallen regelt in einer Dienstvorschrift lediglich, dass «alle Mitarbeitenden sauber, gepflegt und mit angemessener Kleidung» zur Arbeit zu erscheinen haben. Weiter wird ausgeführt, dass «die Bekleidung, der Körperschmuck und die Haare die dienstliche Tätigkeit nicht behindern und die persönliche Sicherheit nicht gefährden» dürfen, erklärt Mediensprecher Florian Schneider.
  • Bei der Kantonspolizei Zürich gilt der Grundsatz: «Haare und Bart sind gepflegt zu tragen; auf auffällige Haarfärbungen und auf lange Bärte ist zu verzichten», so Sprecherin Carmen Surber. Welche Definition für «lange Bärte» gilt, lässt sie unbeantwortet.
Die Basics der Bartpflege

So sieht die tägliche Routine einer sorgfältigen Bartpflege aus:

  • Reinigung mit Wasser und speziellem Shampoo oder Seife
  • regelmässiges Trimmen und Rasieren, um den gewünschten Look beizubehalten
  • einzelne störende Haare, beispielsweise am Hals, wegrasieren
  • Pflege-Öl verwenden, um Glanz und Geschmeidigkeit der Haare zu erzielen
  • bei längeren Bärten Kämmen und Bürsten für ein ordentliches Erscheinungsbild
  • je nach Bartlänge für Halt und Form Stylingprodukte verwenden

So sieht die tägliche Routine einer sorgfältigen Bartpflege aus:

  • Reinigung mit Wasser und speziellem Shampoo oder Seife
  • regelmässiges Trimmen und Rasieren, um den gewünschten Look beizubehalten
  • einzelne störende Haare, beispielsweise am Hals, wegrasieren
  • Pflege-Öl verwenden, um Glanz und Geschmeidigkeit der Haare zu erzielen
  • bei längeren Bärten Kämmen und Bürsten für ein ordentliches Erscheinungsbild
  • je nach Bartlänge für Halt und Form Stylingprodukte verwenden

Nicht mal die Armee hat eine Bartlängen-Weisung

Beim Bund gibt es übrigens keine generellen Regeln bezüglich Bartlänge. «Die Bundesverwaltung kennt mit Ausnahme der Dienstkleider keinen einheitlichen Dresscode», sagt Anand Jagtap vom Eidgenössischen Personalamt. «Es ist daher den Verwaltungseinheiten als Arbeitgeber überlassen, ob sie einen Dresscode einführen wollen oder nicht.» Grundsätzlich sei es üblich, dass an bestimmten Anlässen ein bestimmter Dresscode erwartet werden darf. Auch sei der Arbeitgeber mittels Weisungsrecht berechtigt, dies entsprechend dem Anlass zu verlangen.

Nicht einmal die Armee kennt fixe Bartvorgaben für Armeeangehörige. «Das war mal. Heute tragen Langhaartragende Rossschwänzchen und Haarnetz», sagt Armeesprecher Daniel Reist. «Auch die Bärte werden zusammengebunden, wenn sie lang werden!»

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