Nicht mit Bundesrecht vereinbar
Bundesrat pfeift Kanton Genf bei Elternurlaub zurück

Der Kanton Genf kann vorerst keinen 24-wöchigen Elternurlaub einführen. Eine solche Bestimmung in der Genfer Kantonsverfassung sei nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Definitiv darüber entscheiden wird das Parlament.
Publiziert: 22.05.2024 um 11:30 Uhr
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Aktualisiert: 22.05.2024 um 12:41 Uhr
Der Kanton Genf kann vorerst keinen 24-wöchigen Elternurlaub einführen.
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Bundesrat pfeift den Kanton Genf zurück: Als erster Kanton der Schweiz wollte er einen 24-wöchigen Elternurlaub garantieren. In einer Abstimmung 2023 hatten die Stimmberechtigten eine Initiative der Grünliberalen angenommen.

Konkret hätte die 16-wöchige kantonale Mutterschaftsversicherung um acht Wochen zugunsten des Vaters ergänzt werden sollen. Finanziert worden wäre das Ganze durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden.

Ein Hoffnungsschimmer für Genfer Eltern bleibt

Doch daraus wird nichts. «Die neue Bestimmung in der Genfer Kantonsverfassung ist nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar», schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. «Im Gegensatz zur Mutterschaftsversicherung haben die Kantone heute in diesem Bereich nicht die Kompetenz, eine Versicherung einzuführen, die durch paritätische Beiträge finanziert wird.»

Der Bundesrat beantragt deshalb, dass nur der 16-wöchige Mutterschaftsurlaub gewährleistet wird. Entscheiden muss nun das Parlament.

Einen Hoffnungsschimmer gibt es aber: Den Kantonen soll es künftig möglich sein, eine Elternschaftsversicherung einzuführen. Dafür hat die Landesregierung eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung gegeben. Kommt diese Änderung durch, wäre auch eine Genfer Lösung möglich.

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