Denn Gesichtserkennung sei in der Schweiz verboten, schreibt der Bundesrat in der Mitteilung zu seinem Beschluss. Das heutige Fingerabdrucksystem namens Afis des Bundesamts für Polizei (Fedpol) muss auf das Jahr 2026 hin erneuert werden. Das neue System soll um ein Modul erweitert werden, das den Gesichtsbildabgleich ermöglicht. Für das Projekt «Afis 2026» hat der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 24,61 Millionen Franken gutgeheissen.
Die Regierung betont, es handle sich dabei nicht um ein System zur Gesichtserkennung. Der Gesichtsbildabgleich sei vielmehr eine ergänzende Methode in der biometrischen Identifikation von Personen und Tatortspuren. Es komme insbesondere dann zur Anwendung, wenn keine Fingerabdruck- oder DNA-Spuren vorhanden seien.
Bilder aus sozialen Medien dürfen nicht verwendet werden
Konkret könne – analog zu einem Fingerabdruckvergleich – in einem Strafverfahren ein Bild eines oder einer Verdächtigen mit Bildern abgeglichen werden, die in Afis gespeichert sind. Andere Quellen wie Ausweisbilder oder Fotos aus sozialen Netzwerken dürften nicht verwendet werden. Zudem würden Bilder gesuchter Personen nicht automatisch und in Echtzeit mit Überwachungskameras abgeglichen.
Die rechtliche Grundlage für den Abgleich von Gesichtsbildern besteht laut Bundesrat bereits seit 2013. Die Datenschutzbestimmungen seien dieselben wie für Fingerabdrücke und DNA-Profile.
«Zentrales Element der Kriminalitätsbekämpfung»
Das Fedpol bearbeitet gemäss Mitteilung jährlich über 340'000 Anfragen zur Identifikation – im Auftrag von nationaler und internationaler Polizei sowie von Grenz- und Migrationsbehörden. Die automatisierte Identifikation von Personen und Tatortspuren anhand von Finger- und Handabdrücken sei «ein zentrales Element der Kriminalitätsbekämpfung», schreibt der Bundesrat.
Das heutige Afis ist im Jahr 2016 eingeführt worden und sei auf eine Betriebsdauer von zehn Jahren ausgelegt. 2026 werde es deshalb aus technischer und vertraglicher Sicht das Ende seiner Laufzeit erreichen. (SDA)