Berset überlässt Alkoholverbot den Kantonen
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Neue Regeln für Grossanlässe
Berset überlässt Alkoholverbot den Kantonen

Heute informiert der Bundesrat über die neuen Regeln für Grossanlässe. Statt eines Alkoholverbots für Sportfans gibts «nur» Einschränkungen. Stadion, darunter Hockey-Hallen, dürfen nun doch zu zwei Dritteln gefüllt werden.
Publiziert: 02.09.2020 um 12:37 Uhr
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Aktualisiert: 20.10.2020 um 12:19 Uhr
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Berset trinkt selber gerne ein Schluck Bier – wie hier an der Olma: Sportfans hätte er wegen Corona gern aufs Trockene gesetzt.
Foto: Keystone
Gianna Blum

In knapp einem Monat sind Veranstaltungen mit über 1000 Personen wieder erlaubt. Nach einigem Ringen mit Kantonen und Sportligen hat der Bundesrat nun die Kriterien für die Bewilligungen bekannt gegeben. Am strengsten sind diese bei den Sportveranstaltungen: So gilt Sitz- und Maskenpflicht in den Stadien, diese dürfen nur zu zwei Dritteln gefüllt werden – unabhängig davon, ob es sich um Fussballspiele draussen oder Eishockeyspielen drinnen handelt.

Die Kantone sind von den neuen Regelungen nicht nur begeistert. Lukas Engelberger, Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), nennt die Kriterien «herausfordernd». Bei 1000 Personen das Contact Tracing sicherzustellen, sei keine leichte Aufgabe. Die Mehrheit der Kantone hätte sich eine striktere Personengrenze für Hockeyspiele gewünscht - also für Matches, die nicht unter freiem Himmel, sondern in Hallen stattfinden.

Keine Planungssicherheit für Veranstalter

Ausserhalb von Sportveranstaltungen gilt die Sitzpflicht für sämtliche Grossanlässe, wie Bundesrat Alain Berset (48) vor den Medien ausführte. Kantone können aber für das eine oder andere Dorffest eine Ausnahme machen. Für die Bewilligungen sind die Kantone zuständig, abhängig von ihren Contact-Tracing-Kapazitäten und der epidemiologischen Lage. Und natürlich: Der Veranstalter muss ein Schutzkonzept vorlegen, das insbesondere auch berücksichtigt, wie die Zuschauerströme geleitet werden.

Ob die Corona-Lage einen Grossanlass erlaubt, liegt im Ermessen des jeweiligen Kantons. Der Bundesrat hat darauf verzichtet, einen Schwellenwert festzulegen. Eine bereits ausgesprochene Bewilligung kann auch widerrufen werden. Die Veranstalter haben dabei keinen Anspruch auf Schadenersatz, macht Bundesrat Alain Berset (SP, 48) klar. Er räumt ein: «Mir ist bewusst, dass das die Lage für die Veranstalter sehr schwierig macht.» Denn Planungssicherheit sehe anders aus.

Alkoholkonsum einschränken

Auf ein Alkoholverbot hat der Bundesrat verzichtet – und in dieser Frage SP-Mann Berset zurückgepfiffen. Stattdessen haben sich die Regierungsmitglieder auf die schwammige Formulierung geeinigt, dass der Alkoholkonsum so weit «eingeschränkt» werden müsse, dass die Zuschauer die Schutzkonzepte einhalten könnten. «Es ist zulässig, Alkohol zu verkaufen», stellt Berset klar. Aber die Kantone sollen nach Bedarf auch strengere Regelungen bestimmen können.

Hat der Bund damit das unangenehme Verbot auf die Kantone abgeschoben? Berset winkt ab. «Ich trinke auch gerne ein Bier», sagt der Gesundheitsminister. Es gehe darum, den Kanone Flexibilität zu ermöglichen, strengere Regeln einzuführen.

Bundesrats-PK 2.9.20

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