Grossanlässe trotz Corona
Lässt Berset wieder 20'000 Fans ins Stadion?

Ab dem 1. Oktober sind Grossveranstaltungen wieder erlaubt. Erste Kriterien für Sportanlässe sind nun bekannt geworden, so soll etwa Masken- und Sitzpflicht gelten. Je nach Stadion könnten das immer noch über 20'000 Besucher und Besucherinnen bedeuten.
Publiziert: 25.08.2020 um 08:47 Uhr
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Aktualisiert: 20.10.2020 um 10:41 Uhr
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Ab 1. Oktober fällt die 1000-Personengrenze für Grossveranstaltungen. Das hat Gesundheitsminister Alain Berset angekündigt.
Foto: Keystone

Ab 1. Oktober fällt die 1000er-Regel. Der Bundesrat hat entschieden, ab dann Grossveranstaltungen wieder zu erlauben. Es wird aber Sache der Kantone sein, jeden einzelnen Grossanlass zu bewilligen, abhängig von der epidemiologischen Lage. Erste Vorschläge, wie es denn künftig in den Fussball- und Eishockeystadien aussehen soll, sind nun bekannt geworden.

So gilt künftig: Sitzenbleiben! Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, sieht der Vorschlag des Bundesrates vor, dass es nur Sitz- und keine Stehplätze geben dürfe. Bei Innenveranstaltungen darf maximal die Hälfte aller verfügbaren Sitzplätze belegt sein, bei Aussenveranstaltungen zwei Drittel. Soll heissen: Bei Fussballspielen unter freiem Himmel dürfte mit zwei Drittel der Zuschauer zu rechnen sein, bei Eishockeymatches mit der Hälfte. Die Sportfans sollen ausserdem in räumlich getrennten Sektoren mit jeweils maximal 1000 Personen sitzen – und es gibt wohl Registrierungs- und Maskenpflicht.

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Hiobsbotschaft für Eishockeyclubs

Je nach Stadion könnten das immer noch über 20'000 Besucher und Besucherinnen sein. Für den Basler St. Jakobs-Park rechnet etwa der «Tages-Anzeiger» mit 25'000 Sitzplätzen. Für die Swiss Football League sei das eine gangbare Lösung, wie Heinrich Schifferle, Präsident der Swiss Football League, sagt. Schwieriger dürfte der Fall für die Eishockeyclubs sein, da in deren Stadien der Anteil Sitzplätze geringer ist.

Wie die Zukunft für andere Grossanlässe, etwa Konzerte und Kulturveranstaltungen, aussieht, ist noch offen. Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, dass die Kriterien dafür bis am 3. September bekannt werden sollen. (gbl)

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