Neue Forderungen
Gewerkschaften wollen Papizeit weiter ausbauen

Seit 119 Tagen ist der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub in Kraft. Für die Gewerkschaften gibt es aber Unklarheiten. Sie stellen weitere Forderungen an die Arbeitgeber.
Publiziert: 29.04.2021 um 12:34 Uhr
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Seit Anfang Jahr gilt der gesetzliche zweiwöchige Vaterschaftsurlaub.
Foto: Keystone

Erst seit Anfang Jahr ist der gesetzliche Vaterschaftsurlaub in Kraft. Doch bereits jetzt machen Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften Probleme aus. Sie fordern, dass bestehende gesamtarbeitsvertragliche Lösungen zur gesetzlichen Papizeit dazugezählt werden. Doch: Viele Arbeitgeber würden sich dem widersetzen, kritisieren der Dachverband Travail.Suisse und die Gewerkschaft Syna.

Viele Gesamtarbeitsverträge (GAV) enthielten bereits vor dem gesetzlichen zweiwöchigen Urlaub Regelungen für Väter. Ein Rechtsgutachten des Arbeitsrechtlers Thomas Geiser (68) schafft aus Sicht von Travail.Suisse nun Klarheit. Für sie ist klar: Der gesetzliche Vaterschaftsurlaub muss mit dem in den GAV festgelegten addiert werden. Das ist vor allem in gewerblichen Branchen der Fall.

Forderungen an Arbeitgeber

Da lassen sich die Arbeitnehmerverbände natürlich nicht zweimal bitten: Gestützt auf das Rechtsgutachten wollen sie in den kommenden Verhandlungen entsprechende Forderungen stellen. Geiser stellt im Gutachten zudem fest, dass bereits bestehende übliche freie Stunden und Tage zu den gesetzlichen zwei Wochen dazugezählt werden müssen.

Für Travail.Suisse muss gleichzeitig die Rechtsdurchsetzung verbessert werden. Zwingend findet der Dachverband einen besseren Kündigungsschutz für werdende Väter analog zur Regelung beim Mutterschaftsurlaub.

Das Anliegen des Dachverbands ist, dass ausnahmslos alle Väter ihre zwei Wochen Urlaub beziehen können. Seinen Angaben zufolge beschränkt sich die gesetzliche Regelung auf privatrechtlich Angestellte. Travail.Suisse und die angeschlossenen Verbände verlangen, dass auch alle Väter in öffentlich-rechtlicher Anstellung mindestens zwei Wochen Vaterschaftsurlaub erhalten.

Corona darf nicht als Alibi dienen

Die Covid-19-Pandemie dürfe nicht als Vorwand für Rückschritte bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bei der Gleichstellung dienen, fordert Travail.Suisse weiter.

Der Vaterschaftsurlaub ist seit dem 1. Januar in Kraft. Finanziert wird er wie die Mutterschaftsversicherung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Dafür wurde der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht.

Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das der Vater vor der Geburt des Kindes erzielt hat, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Das Stimmvolk hiess die Vorlage am 27. September 2020 mit einem deutlichen Mehr von 60,3 Prozent der Stimmen gut. (SDA)

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