Der Entscheid ist und bleibt umstritten. Die Gesundheitskommission des Nationalrats will Tabakwerbung im Innenteil von Zeitungen und Zeitschriften für Erwachsene auch weiterhin nicht verbieten. Sie stellt sich damit gegen den Ständerat, der die Tabakwerbeverbotsinitiative in diesem Punkt strikt umsetzen will.
Konkret soll Tabakwerbung nach Ansicht der Nationalratskommission in jenen Zeitungen und Zeitschriften erlaubt bleiben, die über Abonnemente verkauft werden und deren Leserschaft zu mindestens 95 Prozent aus Erwachsenen besteht. Im Ständerat war diese Abschwächung gescheitert.
Auch mobile Verkäufe sollen nicht verboten werden
Auch der Verkauf von Tabakprodukten durch mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten, die von Minderjährigen besucht werden können, soll nicht verboten werden. Hier ist die Nationalratskommission auf gleicher Linie wie die Schwesterkommission.
Anders als der Ständerat will sie aber direkte, persönliche Verkaufsförderung von Zigarren und Zigarillos nicht erlauben. Solche Aktionen sollen nur an jenen Orten zugelassen werden, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben.
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Der Trägerverein der Initiative kritisierte diese Entscheide als «massive Missachtung des Volkswillens». Volk und Stände hätten in der Abstimmung vom Februar 2022 entschieden, dass Tabakwerbung, Werbung für E-Zigaretten und andere Nikotinprodukte Kinder und Jugendliche nicht erreichen dürfen.
Die SP wirft den Bürgerlichen vor, vor der Tabaklobby eingeknickt zu sein – trotz der klaren Zustimmung der Stimmbevölkerung zur Initiative «Kinder ohne Tabak».
Die Vorlage soll in der Frühjahrssession behandelt werden. Geplant ist, die neuen Bestimmungen ab 2026 in Kraft zu setzen. (SDA)