Tiefer als bei Tabakzigaretten
Ständerat will Steuer auf E-Zigaretten

Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten sollen nach dem Willen des Ständerats künftig Tabaksteuer entrichten müssen.
Publiziert: 08.03.2023 um 10:00 Uhr
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Aktualisiert: 09.03.2023 um 13:23 Uhr
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Der Ständerat will Steuer auf E-Zigaretten einführen.
Foto: keystone-sda.ch

Der Ständerat nahm die Änderung des Tabaksteuergesetzes in der Gesamtabstimmung mit 40 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme an. Als nächstes muss sich der Nationalrat damit befassen.

Die Zustimmung der kleinen Kammer kam nicht überraschend. Die Vorlage geht auf eine Motion der zuständigen Ständeratskommission zurück. Mit seinem Entwurf will der Bundesrat nach eigener Aussage dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen. Die Steuer soll entsprechend tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten.

Konkret soll der Steuersatz bei wiederverwertbaren E-Zigaretten zwanzig Rappen pro Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit betragen. Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch beträgt der vorgeschlagene Steuersatz einen Franken pro Milliliter Flüssigkeit - unabhängig vom Nikotingehalt.

E-Zigaretten bei Jugendlichen beliebt

Im Rat stiess die Vorlage weitgehend auf Zustimmung. Carlo Sommaruga (SP/GE) kritisierte aber den vorgesehenen Steuersatz als zu tief. Die gesundheitlichen Risiken des Dampfens seien nach wie vor unklar. Hier habe sich die Tabaklobby durchgesetzt.

Der Konsum von E-Zigaretten in der Schweiz wachse explosionsartig, warnte Hans Stöckli (SP/BE). Gewisse Produkte seien besonders bei Jugendlichen beliebt.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter verteidigte die vorgesehenen Steuersätze. Sie verwies auf die Situation in anderen europäischen Staaten. Eine höhere Besteuerung führe zu Einkaufstourismus.

Schon bis 2012 wurden E-Zigaretten in der Schweiz besteuert. 2011 nahmen aber beide Räte eine Motion des Solothurner SP-Ständerats Roberto Zanetti für eine Steuerbefreiung an. Seit April 2012 wurden in der Folge keine Steuern mehr erhoben. Zanetti räumte am Mittwoch einen Fehler ein. Seine damalige Einschätzung, dass E-Zigaretten hülfen, mit dem Rauchen aufzuhören, habe sich nicht bewahrheitet.

Elf Rappen pro Milliliter

Der Ständerat hatte über mehrere Änderungsanträge zu befinden. Eine bürgerliche Minderheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) wollte einen Steuersatz von nur elf statt zwanzig Rappen pro Milliliter bei nachfüllbaren E-Zigaretten.

Auch wenn Langzeitstudien fehlten, attestierten Gesundheitsfachleute E-Zigaretten eine bis zu 95 Prozent geringere Schädlichkeit als Tabakzigaretten, sagte Hannes Germann (SVP/SH). Dem solle der Rat Rechnung tragen. Der Betrag von zwanzig Rappen sei willkürlich festgesetzt.

Eine linke Kommissionsminderheit wollte dagegen die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Kau- und Schnupftabak sowie von erhitzten Tabakprodukten ändern. In die letzte Kategorie fällt etwa das Produkt Iqos von Philip Morris.

Sommaruga argumentierte namens seiner Minderheit, heute gebe es ein Steuerprivileg gegenüber klassischen Zigaretten. Dies sei nicht gerechtfertigt. Resultat einer Annahme des Minderheitsantrags wäre nach Aussage Keller-Sutters eine etwa fünfmal höhere Besteuerung gewesen.

Tabak-Präventionsfonds

In einem zweiten Antrag wollte die linke Kommissionsminderheit Hersteller der genannten Tabak- und Nikotinprodukte neu ebenfalls in den Tabak-Präventionsfonds einzahlen lassen. Die Stimmbevölkerung habe mit dem Ja zur Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» klar gezeigt, dass sie eine Stärkung der Prävention wolle, warb Stöckli für das Anliegen. Schliesslich fand keiner der Änderungsanträge im Rat eine Mehrheit.

Die Steuersätze bei wiederverwendbaren E-Zigaretten seien bewusst tief angelegt worden, schrieb der Bundesrat im Oktober in seiner Mitteilung zur Botschaft ans Parlament.

Aufhörwillige Raucherinnen und Raucher sollten nicht davon abgehalten werden, die E-Zigarette als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden. Demgegenüber solle die höhere Besteuerung von Einweg-E-Zigaretten insbesondere beim Jugendschutz ihre Wirkung zeigen.

Der Bundesrat rechnet durch die neue Steuer mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 13,8 Millionen Franken. Das Geld soll zweckgebunden für die Mitfinanzierung von AHV und IV verwendet werden. (SDA)

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