Der Nationalrat zeigt Herz
Vaterschaftsurlaub auch bei Totgeburt

Der Bundesrat war noch anderer Meinung. Die Mitglieder des Nationalrats beweisen nun aber Mitgefühl: Wenn das Baby bei der Geburt stirbt, soll trotzdem ein Vaterschaftsurlaub gewährt werden. Die grosse Kammer räumt den Vätern Zeit zur Trauer ein.
Publiziert: 13.06.2023 um 10:42 Uhr
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Aktualisiert: 13.06.2023 um 11:25 Uhr
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Stirbt ein Kind während der Geburt, soll der Vater Anspruch auf einen zweiwöchigen Urlaub haben. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY

Das Verdikt war klar. Der Nationalrat sagte mit 127 zu 57 Stimmen bei 6 Enthaltungen überzeugt ja zur Motion der Grünen-Nationalrätin Greta Gysin (39). Diese verlangt, dass der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub auch dann gewährt wird, wenn das Kind tot geboren wird. Oder bei der Geburt stirbt. Dies gegen den Willen des Bundesrats.

Nun entscheidet der Ständerat.

Bundesrat verweist Kann-Regel

Die Landesregierung hatte in ihrer Stellungnahme geltend gemacht, dass der Vaterschaftsurlaub primär zum Ziel habe, dass sich frisch gebackene Papa in die veränderte Familiensituation mit dem Neugeborenen einbringen könne.

Bei einer Totgeburt könne der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schon heute «für besondere Anlässe» gemäss Obligationenrecht die erforderliche Zeit gewähren.

Mit der Mutter trauern

Das reichte einer Mehrheit des Nationalrats am Dienstag jedoch nicht. Die grosse Kammer fordert, die Gesetzgebung so anzupassen, dass der Vaterschaftsurlaub in vollem Umfang gewährt werden muss – auch wenn sich der Vater nicht über ein Neugeborenes freuen, sondern zusammen mit der Mutter trauern muss.

Denn der Zweck dieses Urlaubs sei es auch, die Mutter während der postnatalen Phase zu unterstützen, hielt die Tessinerin Gysin fest. Das sei gerade im tragischen Fall einer Totgeburt notwendig. (SDA)

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