Deklaration von importierten Nahrungsmitteln
Bundesrat will Deklaration von Lebensmitteln verschärfen

Von Foie gras bis zu Froschschenkeln: Wegen Tierschutzgesetzen wird beides in der Schweiz nicht hergestellt. Der Bundesrat will nun prüfen, wie Importe besser deklariert werden können.
Publiziert: 11.09.2020 um 11:51 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2020 um 13:01 Uhr
Der Bundesrat prüft eine strengere Deklaration von Lebensmitteln wie Stopfleber, genannt Foie gras. (Themenbild)
Foto: Marcio Jose Sanchez

Stopfleber (Foie gras), Froschschenkel sowie mit tierquälerischen Methoden gewonnene Reptilienlederprodukte sollen strenger deklariert werden. Das schreibt der Bundesrat in einem am Freitag veröffentlichten Bericht.

Diesen hatte der Ständerat im Herbst 2017 in Auftrag gegeben. Der Rat sagte damals zwar Nein zu einem Importverbot von Stopfleber und anderen tierquälerisch erzeugten Produkten, überwies aber ein Postulat an den Bundesrat, das eine Prüfung einer Verschärfung der Deklarationspflicht vorsah.

Keine anerkannte Definition von Tierquälerei

Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Doch der Bundesrat zeigt sich offen für eine bessere Deklaration von Stopfleber, Froschschenkeln und Reptilienlederprodukten. Konkret sollen Herstellungsmethoden obligatorisch deklariert werden, wenn diese vom Schweizer Recht abweichen.

Auf dem Schweizer Markt sind heute ausländische Produkte erhältlich, die mit Methoden hergestellt werden, die mit Schweizer Recht wie dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind. Ein Beispiel sind Eier aus Batteriehaltung, die in der Schweiz verboten ist. Gewisse in der Schweiz verbotene Herstellungsmethoden müssen schon heute auf den Verpackungen angegeben sein.

Der Bundesrat will die neuen Deklarationspflichten auf Basis des geltenden Rechts etablieren. Es brauche keine Gesetzesänderungen, schreibt er. Neue Regeln seien in Bezug auf die internationalen Verpflichtungen der Schweiz jedoch oft problematisch. Es bestehe die Gefahr, dass ausländische Produkte diskriminiert würden. So gebe es beispielsweise für den Begriff «tierquälerisch» keine international anerkannte Definition.

EDI muss noch über die Bücher

Bevor der Bundesrat einen Entscheid trifft, soll das Innendepartement EDI bis Ende Jahr die Details ausarbeiten. In diesem Rahmen soll auch geklärt werden, wie die Beweislast umgekehrt werden könnte, wie die Regierung schreibt. Wer in der Schweiz ausländische Produkte auf den Markt bringt, müsste dann darlegen können, dass diese zu Recht nicht deklariert wurden.

Ohne Beweislastumkehr wäre es Sache des Vollzugs, den Beweis zu erbringen, dass ein Produkt zu Unrecht nicht deklariert ist. Bis Mitte nächsten Jahres soll das EDI zudem eine Vorprüfung vornehmen für die bessere Deklaration von Lebensmitteln von Schweinen, die ohne Betäubung kastriert wurden sowie von Lebensmitteln, bei deren Produktion in der Schweiz verbotene Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kamen.

(SDA)

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