Nach Kritik an ihrer Arbeit
IV-Gutachter zeigen Grünen-Nationalrätin Prelicz-Huber an

Die IV-Gutachter-Firma Pmeda spricht von einer «jahrelangen Kampagne» gegen sie. Und zeigt zwei Qualitätssicherer und eine Nationalrätin an.
Publiziert: 21.02.2024 um 21:18 Uhr
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Aktualisiert: 21.02.2024 um 21:36 Uhr
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Die IV-Gutachterfirma Pmeda um Henning Mast hat drei Strafanzeigen wegen übler Nachrede und unlauteren Wettbewerbs eingereicht.
Foto: ZVG
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Gian Signorell
Beobachter

Die IV-Gutachterfirma Pmeda hat gegen Mitglieder der Kommission für Qualitätssicherung eine Strafanzeige wegen übler Nachrede und unlauteren Wettbewerbs eingereicht. Im Fokus der Anzeige stehen Michael Liebrenz als Kommissionspräsident und der Leiter der Fachstelle, Roman Schleifer. Als Dritte beschuldigt wird die in der IV-Thematik stark engagierte Grünen-Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber.

Die Berner Staatsanwaltschaft bestätigt gegenüber dem Beobachter eine entsprechende Meldung der «Weltwoche». Henning Mast, Gründer und Gutachter der gemäss Handelsregister in Liquidation befindlichen Pmeda, konnte trotz mehrmaliger Versuche nicht für eine Stellungnahme erreicht werden.

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Die Pmeda war in der Vergangenheit wegen der Qualität ihrer Gutachten immer wieder in der Kritik gestanden. Es stand der Verdacht im Raum, die Firma würde Gefälligkeitsgutachten ausstellen. Im Bundesparlament war sie Gegenstand von nicht weniger als 78 Vorstössen und Anfragen. Von den Entscheiden der IV-Gutachter hängt es massgeblich ab, ob eine IV-Rente zugesprochen wird oder nicht. Sie bestimmen damit wesentlich über das weitere Schicksal der Betroffenen. Der Beobachter hat über mehrere Fälle berichtet. 

Im Oktober vergangenen Jahres hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitgeteilt, die Invalidenversicherung würde keine Aufträge für medizinische Gutachten mehr an die Pmeda vergeben. Begründet wurde dieser Entscheid mit formalen und inhaltlichen Mängeln. Diese habe die Eidgenössische Kommission für die Qualität bei der medizinischen Begutachtung (EKQMB) festgestellt. 

Gutachten «nicht nachvollziehbar»

Der EKQMB-Bericht kritisiert unter anderem «unvollständige Zusammenfassungen der medizinischen und beruflichen Unterlagen», «unzureichende Dokumentation der Anamnese» und «fehlende Transparenz bei der Beschwerdevalidierung». Bei einem grossen Teil der 32 Gutachten sei «die Nachvollziehbarkeit der medizinischen und versicherungsmedizinischen Argumentation nicht gegeben», so das Fazit des Berichts. 

Nach der Kündigung durch das BSV kritisierte die Pmeda eine «jahrelange Kampagne von Geschädigtenanwälten» und schrieb, rechtsstaatlich sei «das Vorgehen dieser Behörden beängstigend». Die Strafanzeige ist wohl als Folge dieser Einschätzung zu sehen. Die Angezeigten Michael Liebrenz, Roman Schleifer und Katharina Prelicz-Huber sagten auf Anfrage des Beobachters, sie hätten noch keine offizielle Kenntnis von der Strafanzeige und könnten entsprechend dazu nicht Stellung nehmen. 

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