«Auch bei der Bundesverwaltung können jederzeit – wenn nötig – einzelne Apps aus Sicherheitsgründen verboten werden», schrieb die Bundeskanzlei auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Bundesverwaltung werde mit den zuständigen EU-Behörden klären, was zu diesem Entscheid geführt hat.
Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) als Kompetenzzentrum des Bundes für Cybersicherheit beobachtet die Entwicklung in allen Bereichen weiter sehr aufmerksam und kann im Bedarfsfall schnell reagieren, wie die Bundeskanzlei weiter festhält.
EU hat Sicherheitsbedenken
Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung verwenden auf ihren Mobiltelefonen spezielle Apps, um auf geschäftliche Anwendungen und Daten wie E-Mails, Kalender, Kontakte sowie Intranetplattformen zuzugreifen. Damit bleiben diese geschäftlichen Daten in einer isolierten, sicheren Umgebung – einer sogenannten Sandbox.
Am Donnerstag hatte die EU-Kommission Tiktok auf Diensthandys der Mitarbeiter verboten. Grund für die Entscheidung sind laut einer EU-Sprecherin Bedenken mit Blick auf die Cybersicherheit.
Tiktok «enttäuscht» über EU-Entscheid
Tiktok kritisierte den Schritt. «Wir sind von dieser Entscheidung enttäuscht, die unserer Meinung nach fehlgeleitet ist und auf grundlegenden Missverständnissen beruht», sagte eine Sprecherin. Man habe sich mit der EU-Kommission in Verbindung gesetzt, um dies richtigzustellen.
Der zum chinesischen Bytedance-Konzern gehörenden Internetplattform Tiktok wird schon lange unzureichende Datensicherheit und ein Mangel an Schutz junger Nutzerinnen und Nutzer vorgeworfen. Befürchtet wird etwa, dass der chinesische Staat Zugriff auf Tiktok-Daten haben könnte. Tiktok weist das zurück. (SDA)