Eine grosse Hürde der historischen Übernahme ist geschafft: Die UBS und der Bund haben den Vertrag zur Verlustgarantie aus der Credit Suisse-Übernahme durch die UBS unter Dach und Fach gebracht. Die Unterzeichnung des Vertrags sei am Freitag erfolgt, teilten das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die UBS mit.
Der Vertrag regelt, wann die finanzielle Garantie des Bundes über 9 Milliarden Franken bei allfälligen Verlusten bei der Verwertung von Aktiven der Credit Suisse greift.
Interessant: Bislang war unklar, wie hoch das Risiko ist, welches die UBS mit der Übernahme von verlustgefährdeten Wertpapieren der CS ist. Das Credit-Suisse-Wertschriftenportfolio «umfasst etwa drei Prozent der gesamten Aktiven der fusionierten Bank», schreibt dazu der Bundesrat. Die drei Prozent entsprechen einem Anlagevolumen von rund 40 Milliarden Franken, rechnet der «Tages-Anzeiger» vor.
Der Bund erklärte sich am 19. März bereit, als die Zwangsfusion bekannt wurde, allfällige Verluste abzusichern. Grundlage dafür ist die Notverordnung zur Notrettung der CS.
Oberstes Ziel: Risiken für Steuerzahlende klein halten
Für die Bundesgarantie gibt es strenge Voraussetzungen, schreibt das EFD. Die UBS sei verpflichtet, die Vermögenswerte so zu verwalten, dass Verluste minimiert und Verwertungserlöse maximiert würden. Der Bund hat umfassende Informations- und Prüfungsrechte. Und: Die Bank muss den Hauptsitz in der Schweiz behalten.
Die UBS ist zudem verpflichtet, eine separate Organisationseinheit zu schaffen und einen Aufsichtsausschuss einzurichten, um dem Bund quartalsweise Bericht zu erstatten. Oberstes Ziel sei, die finanziellen und juristischen Risiken für den Bund respektive die Steuerzahlenden möglichst klein zu halten.
Die UBS will die CS am 12. Juni übernehmen. Die Verlustgarantie des Bundes ist laut EFD nötig, um die Übernahme zu ermöglichen.
UBS trägt erste 5 Milliarden allfälliger Verluste selbst
Vereinbart ist, dass die UBS die ersten 5 Milliarden an allfälligen Verlusten selbst trägt. Sind die Verluste höher, übernimmt der Bund bis zu 9 Milliarden Franken. Bei der Berechnung der Verluste gilt eine Nettobetrachtung: Allfällige Gewinne aus der Verwertung des Portfolios werden eingerechnet.
Der Vertrag deckt ein spezifisches Portfolio an CS-Aktiven ab, das rund drei Prozent der Aktiven der fusionierten Bank ausmacht. Laut EFD geht es um Kredite, Derivate, nicht strategische und strukturierte Produkte, die nicht zum Kerngeschäft der CS gehören. Die UBS wird jedes Quartal über dieses Nicht-Kerngeschäft berichten.
Die Garantie deckt nur tatsächliche Verluste. Und erst wenn die fraglichen Aktiven endgültig verwertet worden sind, kann die UBS beim Bund einen allfälligen über 5 Milliarden Franken hinausgehenden Verlust geltend machen.
Bund erhält Garantiegebühren
Möglich ist das für bis maximal 14 Milliarden Franken, weil der Bund über die 9 Milliarden Franken hinaus keine Verpflichtungen eingehen kann. Müsste er dies tun, wäre eine gesetzliche Grundlage und das Ja des Parlaments zum nötigen Verpflichtungskredit erforderlich.
Die UBS bezahlt dem Bund Garantiegebühren, die sich aus mehreren Komponenten zusammensetzen. Zunächst wurde eine Vertragsabschlussgebühr von 40 Millionen Franken vereinbart. Weiter fällt eine Aufrechterhaltungsgebühr von 0,4 Prozent auf 9 Milliarden Franken an – das sind 36 Millionen Franken im Jahr. Vorgesehen ist sie etwa für die Deckung der Beratungskosten des Bundes.
Beansprucht die UBS die Garantie des Bundes, wird zudem eine Risikoprämie zwischen 0 und 4 Prozent von 9 Milliarden Franken fällig. Deren Höhe hängt von tatsächlichen und zu erwartenden Verlusten ab. «Je grösser diese Verluste, desto höher die jeweilige Risikoprämie», schreibt das EFD.
UBS kann jederzeit aussteigen
Der Vertrag zwischen Bund und Grossbank läuft, bis die fraglichen Portfolios endgültig verwertet sind. Die UBS kann allerdings jederzeit aussteigen und damit auf die Garantien vom Bund verzichten.
Einen Gewinn von 111 Millionen Franken gemacht hat der Bund mit der Ausfallgarantie, die er im Zusammenhang mit der Notrettung der CS der Nationalbank gewährte. Der Bund sicherte der Nationalrat Liquiditätsdarlehen an die CS von bis zu 100 Milliarden Franken ab, im Rahmen des mit Notrecht eingeführten Public Liquidity Backstop.
Per Ende Mai habe die CS sämtliches beanspruchtes Geld zurückbezahlt, schrieb das EFD nun. Der Bund habe aus dieser Garantie bisher keine Verluste erlitten.
(oco/jcr/SDA)