Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) sistierte darum die Beratung und wartet auf einen Analysebericht des Bundesrats, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Grundlegende Fragen bei der Überführung des sogenannten Public Liquidity Backstop (PLB) ins ordentliche Recht konnte die WAK-S demnach nicht abschliessend klären.
So gelte es auszuleuchten, unter welchen Bedingungen eine Bank systemrelevant ist, inwieweit die öffentliche Liquididätssicherung die Wettbewerbssituation beeinflusst, ob die Hilfe als Sanierungs- oder Liquiditätsinstrument wirken soll und zu welchem Zeitpunkt die Banken dafür zahlen müssen.
Aufsichts- und Sanktionsmittel so rasch wie möglich einführen
Diese Fragen bilden gemäss der WAK-S zugleich Schnittstellen mit der geplanten Revision der Too-big-to-fail-Gesetzgebung. Sinnvollerweise sollte der für das Frühjahr 2024 angekündigte Analysebericht für eine Beurteilung im Gesamtkontext abgewartet werden. Der PLB kam bei der Rettung und Übernahme der Grossbank CS durch die UBS zum Einsatz, aber nur über Notrecht.
Mehr zur Credit Suisse
Eine knappe Kommissionsmehrheit will zudem drei international verbreitete Aufsichts- und Sanktionsmittel nicht länger evaluieren, sondern vorziehen und so schnell wie möglich einführen.
Es handelt sich um das sogenannte Senior Manager Regime, das die Zuordnung von Verantwortlichkeiten erlaubt, um eine Bussen-Kompetenz für die Finanzmarktaufsicht (Finma) sowie um die Veröffentlichung der Stresstests von systemrelevanten Banken. Dazu reichte die WAK-S mit Stichentscheid des Präsidenten Alex Kuprecht (SVP/SZ) eine Kommissionsmotion ein. (SDA)