Auf einen Blick
- Bischof Gmür entschuldigte sich für Verfahrensfehler im Missbrauchsfall
- Der Offizial wurde trotz fragwürdiger Untersuchung zum Ehrendomherrn befördert
- Das Opfer erhielt eine Entschädigung von 15'000 Franken
Der Fall trug Bischof Gmür eine Rüge des Vatikans ein: Er hatte die Missbrauchsgeschichte einer Frau anfänglich nicht nach Rom weitergeleitet – obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre. Mehr noch: Er schickte persönliche Unterlagen des Opfers, unter anderem ihre Tagebuchnotizen aus der Zeit der Übergriffe, dem mutmasslichen Täter zu. Gmür entschuldigte sich später für sein Verhalten. Für den damals zuständigen Untersuchungsleiter hatte der Fall keine Konsequenzen. Im Gegenteil: Gmür befördert ihn nun nach seiner Pensionierung vom Domherrn zum Ehrendomherrn.
Automatismus oder Beförderung?
Der Beobachter wollte von Bischof Gmür wissen, ob es angesichts der fragwürdigen Untersuchung angemessen ist, den damals zuständigen Offizial zu befördern?
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Felix Gmür lässt über eine Sprecherin ausrichten, im Bistum Basel sei es «bislang Usus, dass amtierende Domherren nach ihrem Rücktritt automatisch Ehrendomherren werden, es sei denn, sie wollen dies ausdrücklich nicht». Dieser Automatismus habe «nichts mit einer Beförderung zu tun».
Für das Opfer ist der neue Titel des damaligen Kirchenfunktionärs ein Affront: «Das ist ein Schlag ins Gesicht. Da bekommt jemand einen Ehrentitel verliehen, der nachweislich grobe, ja dilettantische Verfahrensfehler gemacht hat», sagt Denise Nussbaumer zum Beobachter.
Nussbaumer, die in Wahrheit anders heisst, musste während mehrerer Jahre sexuelle Übergriffe eines nigerianischen Priesters über sich ergehen lassen, wie der Beobachter publik machte. Der Priester hatte in den 1990er-Jahren in der Schweiz Vertretungen übernommen. Zur Zeit der Missbräuche war Denise Nussbaumer anfänglich 14 Jahre alt. Erst im Erwachsenenalter arbeitete sie die Übergriffe auf und meldete sich schliesslich 2019 beim Bistum.
Während Bischof Gmür nicht einmal ein kirchenrechtliches Strafverfahren eröffnete, erhielt sie von der Genugtuungskommission der Bischofskonferenz schliesslich eine Entschädigung von 15’000 Franken, weil es sich um einen schweren Fall handelte.