Parmelin und Berset warnen vor Nein zum Covid-Gesetz
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Angst vor Konkursen:Parmelin und Berset warnen vor Nein zum Covid-Gesetz

Angst vor Konkursen und Arbeitsplatzverlust
Parmelin und Berset warnen vor Nein zum Covid-Gesetz

Das Covid-Gesetz gilt zwar schon – dennoch haben Corona-Kritiker das Referendum dagegen ergriffen. Bei einem Nein befürchtet der Bundesrat zahlreiche Konkurse und den Verlust von Arbeitsplätzen.
Publiziert: 12.04.2021 um 12:54 Uhr
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Aktualisiert: 06.05.2021 um 19:18 Uhr
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Gesundheitsminister Alain Berset verteidigt das Covid-Gesetz.
Foto: keystone-sda.ch

Die Corona-Skeptiker und Massnahmen-Kritiker führen ihren Kampf gegen die Pandemie-Politik des Bundes nicht nur auf der Strasse, sondern bald auch an der Urne. Nachdem das Referendum dagegen zustande gekommen ist, stimmt die Schweiz am 13. Juni über das Covid-Gesetz ab.

Es bildet – nebst dem Epidemiengesetz – das rechtliche Fundament der Corona-Politik von Bundesrat und Parlament. Auch alle Hilfsgelder – sei es der Erwerbsersatz für Privatpersonen oder die Härtefallhilfen für Unternehmen – basieren darauf.

Auch SVP-Bundesrat steht hinter dem Covid-Gesetz

Der Bundesrat warnte am Montag denn auch vor den Konsequenzen, die ein Nein zum Gesetz hätte. An der Medienkonferenz nahmen nebst Gesundheitsminister Alain Berset (49) auch Bundespräsident Guy Parmelin (61) sowie die Führung der Konferenz der Kantonsregierungen teil.

Der Bundesrat warnte: Lehne die Stimmbevölkerung das Covid-Gesetz ab, würde die finanzielle Unterstützung für Unternehmen in Not schon im September 2021 ausser Kraft treten – drei Monate früher als geplant. Die Folgen würden Arbeitsplätze gefährden und Firmen in den Konkurs treiben.

Mehr als hunderttausend Unternehmen und über eine Million Menschen sind auf finanzielle Hilfe angewiesen, um die Pandemie zu überstehen. Das lässt sich der Bund rund 35 Milliarden Franken kosten.

Wichtige Unterstützung für Unternehmen

«Der Bundesrat musste letztes Jahr rasch handeln», sagte Alain Berset. Die Regierung hatte im Frühling 2020 die Finanzhilfen für Unternehmen, Sport und Kultur per Notrecht eingeführt – so wie es die Verfassung vorsieht. Diese Finanzhilfen wurden rasch in das Covid-19-Gesetz überführt und vom Parlament im September 2020 sofort in Kraft gesetzt. «Mit dem Covid-Gesetz haben wir eine stabile Lösung, um Unternehmen in Not zu unterstützen», so Berset.

Auch die Kantone setzten sich für ein Ja ein: «Wir sind auf das Gesetz angewiesen, damit der Bund die Folgen der Pandemie abfedern kann», sagt Christian Rathgeb, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen. Bei einem Nein an der Urne, würde dem Bund die gesetzliche Grundlage fehlen, finanzielle Unterstützung zu leisten. Er warnte: Werde das Gesetz abgelehnt, treffe das jene am stärksten, die am meisten unter den Folgen der Pandemie litten.

Die Argumente der Gegenseite

Die Gegner kritisieren, dass das Covid-Gesetz zu schnell erarbeitet wurde und das Volk dabei zu wenig habe mitreden können. Deshalb ergriff die Organisation «Freunde der Verfassung» erfolgreich das Referendum. Ihr Argument: Mit der Bekämpfung der Pandemie werde nicht nur Angst verbreitet, sondern auch die direkt-demokratische Ordnung auf den Kopf gestellt.

Mit einem Nein zum Gesetz würden aber nicht automatisch sämtliche Massnahmen für beendet erklärt. Der Bundesrat hätte nach wie vor die Möglichkeit, Läden und Restaurants zu schliessen oder Veranstaltungen zu verbieten, wenn es die epidemiologische Lage erfordern würde.

Mehr zur Abstimmung über das Covid-Gesetz erfahren Sie hier. (hal/hac)

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