Terrassen wieder offen, Alkoholverbot fällt
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Bündner Skigebiete:Terrassen wieder offen, Alkoholverbot fällt

Lockerungen in Bündner Skigebieten
Terrassen wieder offen, Alkoholverbot fällt

Graubünden erlaubt den Beizen in den Skigebieten erste Lockerungen: Das Alkoholverbot fällt, zudem darf man auf den Terrassen am Pistenrand wieder sitzen.
Publiziert: 30.12.2020 um 09:00 Uhr
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Aktualisiert: 03.01.2021 um 16:57 Uhr
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Piste frei: Snowboarder und Skifahrer auf einem Bügellift im Skigebiet von San Bernardino GR.
Foto: Keystone

Die Skigebiete sind offen, die Beizen zu – und das bleibt in Graubünden noch eine Weile so. Das hat der Regierungsrat beschlossen. Erste Lockerungen gibt es für die Pisten-Gastronomie: Das bisher geltende Alkoholverbot wird auf den 3. Januar hin aufgehoben – dem Schümli-Pflümli am Pistenrand steht dann also nichts mehr im Weg.

Bereits ab Silvester gelten in Skibeizen weitere Lockerungen: Das generelle Take-away-Gebot bleibt. Doch zumindest auf den Terrassen dürfen die Beizen wieder Sitzplätze anbieten. Pro Tisch dürfen dabei maximal 4 Personen sitzen und zwischen den Gästegruppen wird ein Abstand von 1,5 Metern vorgeschrieben.

In Innenräumen dürfen sich Gäste weiterhin nicht aufhalten. Anfang Januar will der Regierungsrat erneut darüber befinden, ob die Gastrobetriebe wieder geöffnet werden können.

R-Wert sinkt, Wissenschaft warnt

Die epidemiologische Lage im Kanton würde das zulassen: Schaut man sich die Neuansteckungen in den letzten 14 Tagen an, liegt Graubünden mit 561 Fällen auf 100'000 Einwohner unter dem Schweizer Schnitt von 586. Auch der R-Wert (der allerdings hochumstritten ist), liegt seit dem 9. Dezember unter 1 – und derzeit gemäss Daten des Bundes sogar unter 0,8.

Graubünden würde die Kriterien für eine Beizenöffnung also erfüllen. Auch bei den Spitalkapazitäten sieht es gut aus: Die Bündner Intensivstationen sind nur zu 67 Prozent ausgelastet (Stand 28. Dezember). Allerdings warnen Wissenschaftler, dass die aktuellen Coronazahlen wegen weniger Tests über die Feiertage tendenziell zu tief sein könnten, und raten daher dringend von Lockerungen ab.

Impfstart am 4. Januar

Ab dem 4. Januar wird auch in Graubünden geimpft. Die 2600 Dosen, die Graubünden vom Bund zugeteilt bekommen hat, werden von mobilen Teams verabreicht. Aufgrund der limitierten Verfügbarkeit des Impfstoffs haben besonders gefährdete Personen über 75 Jahre, beziehungsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, das Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen zu Beginn der Impfaktion Vorrang, so der Regierungsrat.

MK GR 30.12.

Regionale Impf-/Testzentren seien im Aufbau und würden ab der zweiten Januarhälfte in Betrieb genommen. Bis Ende Januar 2021 stehen dem Kanton insgesamt rund 9'000 Impfdosen zur Verfügung – das heisst, 4500 Personen können bis Ende Januar geimpft werden. Pro Person sind ja zwei Dosen nötig.

Die Anmeldung zur Impfung wird voraussichtlich ab Mitte Januar möglich sein und elektronisch über eine schweizweite Plattform erfolgen, entweder durch selbständige Online-Registration oder über die Hausärztin/den Hausarzt. Sobald die Anmeldung möglich ist, werden die Informationen dazu auf der Homepage des Kantons (www.gr.ch/coronavirus) publiziert. (sf)

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