«Schulschliessungen sind nicht angesagt»
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Bundespräsident Parmelin:«Schulschliessungen sind nicht angesagt»

Medienkonferenz mit Bundespräsident Parmelin
«Schulschliessungen sind nicht angesagt»

Die mutierten und ansteckenderen Virusvarianten breiten sich auch an den Schulen aus. Allfällige Schliessungen sind für den Bundesrat aber zurzeit nicht vorgesehen, wie Bundespräsident Guy Parmelin bekräftigt.
Publiziert: 20.01.2021 um 12:53 Uhr
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Aktualisiert: 20.01.2021 um 17:11 Uhr
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Die Schulen bleiben geöffnet. Der Bundesrat verzichtet auf eine Schliessung.
Foto: Sven Thomann

Wenn es um eine allfällige Schliessung der Schulen geht, hält sich der Bundesrat zurück. Wie Bundespräsident Guy Parmelin (61) am Mittwoch vor den Medien betont, bleibt das Erziehungswesen Sache der Kantone. «Der Bundesrat hat nicht vor, einzugreifen», sagt der SVP-Wirtschaftsminister.

Ein erster Kanton hat bereits reagiert. Aargau verbietet den Präsenzunterricht an Gymnasien und Berufsschulen ab nächster Woche. Die Regelung gilt bis Ende Februar. Auch der Kanton Baselland hat beschlossen, die Massnahmen zu verschärfen. Allerdings stellt der Kanton nicht auf Fernunterricht um, sondern die Maskenpflicht wird ausgeweitet: Neu müssen Kinder ab 10 Jahren in der Schule Maske tragen, wie gestern entschieden wurde. Und nicht mehr wie bisher erst ab 12 Jahren.

In einigen Kantone waren die Schüler ausserdem bereits nach den Weihnachtsferien ein bis zwei Wochen im Fernunterricht, um zu vermeiden, dass die Schulen nach den Festtagen zu Ansteckungsherden werden.

Kein Fernunterricht an der Volksschule

Der Bundesrat stützte seinen Entscheid, die Verantwortung bei den Kantonen zu lassen und vorerst keinen landesweiten Fernunterricht zu verordnen, auf Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und Einschätzungen der wissenschaftlichen Taskforce. Beide raten, auf ein Verbot des Präsenzunterrichts an den Primarschulen wenn immer möglich zu verzichten.

Auf Anfrage des Bundesrats hat die EDK die Massnahmen dargelegt, die von den Kantonen in den Schulen ergriffen wurden und – falls sich die Situation verschlimmert – noch ergriffen werden könnten. Die EDK rät in der aktuellen Situation davon ab, auf Fernunterricht umzustellen. Sowohl in der Primar- und Oberstufe als auch der Sekundarstufe II, also in Gymnasien und Berufsschulen. Ein solches Verbot habe weitreichende negative Folgen auf die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen sowie auf deren Bildungsverläufe, warnen die Erziehungsdirektoren.

Auch für die Taskforce überwiegten die Vorteile einer Umstellung auf Fernunterricht erst bei einer gefährlichen oder sehr gefährlichen epidemiologischen Situation, und auch dann nur auf Sekundarstufe I und II. Die Taskforce hat untersucht, welche Rolle die Kinder und Jugendlichen in der Epidemie spielen und was die Reduktion von Kontakten bis hin zu einem Verbot von Präsenzunterricht in den Schulen aus epidemiologischer und jugendpsychologischer Sicht bedeutet.

Mit den bisher ergriffenen Massnahmen konnten an den Schulen grössere Ausbrüche verhindert werden konnten. Wie auch die EDK und die Taskforce festhalten, könnten allerdings weitere Massnahmen in den Schulen nötig werden, falls sich die neuen Virusvarianten stark ausbreiten. Das eidgenössische Departement des Innern und die EDK vertiefen nun die Gespräche, um mögliche Szenarien für die Sekundarstufen I und II zu erarbeiten.

Noch kein Nachweis des Brasilien-Mutanten

Zwar sei die Zahl der Neuansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle in den letzten Tagen gesunken, führt Parmelin auch vor den Medien aus. «Doch bei den mutierten Virusvarianten ist die Tendenz steigend.» Die neuen Varianten sind ansteckender, daher bleibe die epidemiologische Lage angespannt. Die Anzahl Ansteckungen mit den neuen Varianten verdoppelt sich weiterhin jede Woche.

Zu den beiden Varianten aus Grossbritannien und Südafrika kommt neu eine dritte, ebenfalls deutlich ansteckendere Variante aus Brasilien hinzu. Bisher wurde noch keine Übertragung ausserhalb Brasiliens nachgewiesen. Für Brasilien gilt bereits ein Einreiseverbot. Das Land wird nun zudem ab Mittwoch auf die Quarantäneliste genommen.

Kurzarbeit ausgeweitet

Beschlossen hat der Bundesrat an seiner Sitzung nur eine Erweiterung der Kurzarbeit. Rückwirkend auf den 1. September fällt etwa die bislang geltende Karenzfrist von einem Tag. Neu können Betriebe künftig etwa auch für Lehrlinge Kurzarbeit beantragen – aber nur wenn die Fortsetzung der Ausbildung gewährleistet ist.

Laut Boris Zürcher vom Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) sind bislang um die 680’000 Anmeldungen für Kurzarbeit eingegangen. Das sei aber noch weit vom Ausmass vom vergangenen Frühling entfernt.

Parmelin stellt zudem in Aussicht, dass die Covid-Kredite vom Frühling neu aufgelegt werden. Aktuell laufe eine Voruntersuchung. Viele Kantone sähen die Notwendigkeit davon aber nicht. (dbn/sf/gbl)

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