Wer seine Zigarette auf der Strasse entsorgt oder die Petflasche im Park liegen lässt, soll künftig gebüsst werden können. Angestossen hat die Vorlage die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N). Im vergangenen November verabschiedete die Kommission die Vorlage mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Es sollen namentlich das Umweltschutzgesetz, aber noch weitere Gesetze angepasst werden.
Hinter die Vorschläge stellt sich trotz Vorbehalten auch der Bundesrat. In Zeiten der steigenden Unsicherheit und Lieferengpässen könne Kreislaufwirtschaft dazu beitragen, die Abhängigkeit von Rohstoffen oder importierten Materialien zu verkleinern, schrieb er.
Die Kommissionsmehrheit will, dass der Bundesrat neu Anforderungen an die Lebensdauer eines Produkts festlegen kann, etwa die Verwertbarkeit, die Reparierbarkeit oder das Vorhandensein von Ersatzteilen. Rot-Grün wünscht eine verbindlichere Formulierung. Die SVP hingegen möchte auf diesen Passus verzichten.
Littering könnte künftig überall teuer werden
Umstritten ist auch, ob das Wegwerfen respektive Liegenlassen von kleinen Mengen Abfall – also etwa Verpackungen von Esswaren oder Zigarettenstummel – mit 300 Franken gebüsst werden soll. Die Mehrheit der Urek-N möchte sogenanntes Littering büssen, der Bundesrat und eine SVP-Minderheit nicht.
Viele Kantone haben zwar bereits ein Littering-Verbot. Doch es ist wie immer im Föderalismus: Es gibt ein Wirrwarr von Gesetzen, das Problem wird nirgends einheitlich geregelt. Die nun aufgegleiste nationale Lösung soll zudem die Bussenregimes der Kantone vereinheitlichen.
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für eine landesweite Regelung zum Littering. Weil die meisten Kantone bereits die nötigen Grundlagen für Littering-Bussen geschaffen haben, will er die fragliche Bestimmung nicht im Umweltschutzgesetz haben.
Weiter schlägt die Urek-N vor, das Einsammeln von Abfällen zu liberalisieren. Freiwillige Anbieter aus der Privatwirtschaft sollen ohne Konzession der Gemeinde Wertstoffe von privaten Haushalten sammeln dürfen. Voraussetzung ist, dass das Sammelgut wiederverwertet wird.
Der Bundesrat meldet hier einen Vorbehalt an: Er ist der Ansicht, dass die Lockerung die heute gut funktionierende Entsorgung und deren klar geregelte Finanzierung erschweren könnte. Er will deshalb selbst bestimmen dürfen, welche Abfälle freiwillig von Privaten eingesammelt werden dürfen.
Onlinehändler sollen für Verpackungsentsorgung aufkommen
In die Pflicht nehmen will die zuständige Kommission Online-Versandhändler im Ausland, die in die Schweiz liefern. Der Bundesrat soll sie wie heute schon Hersteller und Importeure verpflichten können, für Verpackungen eine vorgezogene Entsorgungsgebühr zu bezahlen. Ein weiteres Element der Vorlage ist ressourcenschonendes Bauen.
Die Debatte über die Gesetzesänderungen am Mittwochvormittag dürfte mehrere Stunden dauern. Das Eintreten auf die Vorlage ist zwar nicht umstritten. Aber es liegen um die zwanzig Minderheitsanträge vor.
Im Herbst 2022 gründeten 14 Organisationen aus der Schweiz vor dem Hintergrund der Gesetzesänderungen eine Koalition für Kreislaufwirtschaft. Ihr Ziel ist es, die Lebensdauer von Konsumgütern zu verlängern. (SDA)