Die Löhne der Führungsgremien von Krankenkassen, also von der Geschäftsleitung und den Verwaltungsratsmitgliedern, sollen eingeschränkt werden. Das hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden. Damit entspricht die Kommission einem Anliegen, das der SP-Nationalrat Baptiste Hurni (38) eingebracht hatte.
Hurni hatte seine Parlamentarische Initiative damit begründet, dass die durchschnittlichen Prämien der obligatorischen Krankenversicherung seit Jahren unaufhörlich ansteigen und für die Schweizer Bevölkerung eine immer grössere finanzielle Belastung darstellen. Dennoch habe das Parlament wiederholt argumentiert, die Wahrung der unternehmerischen Freiheit und der Wunsch, den Kassen Spielraum für die Belohnung ihrer «guten Resultate» zu lassen, würden dagegen sprechen.
Höhere Prämien für höhere Cheflöhne?
«Auf einem Markt, der genau definiert, welche Leistungen für die Versicherten erbracht werden müssen, wird die wirkliche Performance einer Krankenkasse jedoch an den Prämien gemessen», so Hurni. Eine Kasse erzielt gute Resultate, wenn sie ihre Prämien senken kann.
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Für den Genossen geht es darum, die unverständliche Situation zu vermeiden, dass Krankenkassen-Chefs ihre Entschädigungen erhöhen, während im selben Jahr die Prämien für die Versicherten ansteigen. Darum solle der Bundesrat eine Höchstentschädigung festlegen.
Mehr Transparenz
Die Kommission möchte neben einer Lohnobergrenze aber auch zusätzliche Transparenzbestimmungen bei den Zusatzversicherungen angehen, sowie eine Trennung der Krankenkassen in einen Teil für die obligatorische Versicherung und einen für den Zusatzversicherungsbereich ins Auge fassen. (pt)