Diesen Entschluss fasste die Kommission mit einer deutlichen von 18 zu 5 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitagnachmittag verlauten liessen. Bei der Vorlage ging es um die Verlängerung und Änderung zu einigen Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes.
Ziel der Vorlage ist es, dass dem Bund weiterhin «einzelne bewährte Instrumente» zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung stehen. Seit dem Ende der besonderen Lage Ende März liegt die Hauptverantwortung wieder bei den Kantonen.
Wichtiger Pfeiler im Kampf gegen die Pandemie
Ein wichtiger Pfeiler im Kampf gegen das Virus ist laut Kommission ein einfacher und rascher Zugang zu Covid-19-Tests. Angesichts des einer möglichen Winterwelle soll die Verantwortung für die Tests und deren Finanzierung beim Bund bleiben und nicht an die Kantone gehen. Die Kommission befürchtet sonst 26 verschiedene Systeme ganz nach dem Kantönligeist.
Eine Kommissionsminderheit beantragt wie der Bundesrat, dass der Bund noch bis Ende März 2023 die Teststrategie festlegt, ab dem 1. Januar 2023 jedoch die Kantone die Testkosten tragen sollen.
Bei den übrigen Punkten folgte die Kommission den Anträgen des Bundesrates, hiess es weiter. Sie unterstützt insbesondere die gesetzlichen Grundlagen für die Ausstellung von Covid-Zertifikaten und die SwissCovid-App sowie die Weiterführung der spezifischen Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden.
Gesetzliche Grundlage soll bis Sommer 2024 verlängert werden
Einig war man sich bei den vorgesehenen Massnahmen zur Förderung der Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln sowie im Ausländer- und Asylbereich und bei Grenzschliessungen. Eine Minderheit beantragt die Weiterführung der Massnahmen in den Bereichen Kultur, Härtefälle für Unternehmen, Erwerbsausfallentschädigung, Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeitsentschädigung.
Eine Mehrheit plädierte ausserdem dafür, die gesetzlichen Grundlagen für die Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie bis im Sommer 2024 zu verlängern. Nicht ohne Widerstand: Minderheiten halten eine Verlängerung bis März 2023 respektive Sommer 2023 für ausreichend.(SDA/lm)