Auf einen Blick
- Kantone müssen künftig Mindestbeitrag für Prämienverbilligung aufwenden
- Kantone mit hohen Gesundheitskosten zahlen mehr Prämienverbilligungen
- Prämienentlastungs-Initiative der SP mit 55,5 Prozent der Stimmen abgelehnt
Die Kantone müssen demnach künftig einen Mindestbeitrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden - je nachdem, wie stark die Prämien die 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten des betreffenden Kantons belasten.
In den ersten zwei Kalenderjahren nach Inkrafttreten des Gegenvorschlags beträgt der Mindestbeitrag in allen Kantonen 3,5 Prozent der Bruttokosten. Die meisten Kantone erfüllen dieses Kriterium bereits, wie der Bundesrat schreibt.
Beiträge müssen automatisch steigen
Kantone mit hohen Gesundheitskosten werden künftig mehr Prämienverbilligungen zahlen müssen als Kantone mit niedrigen Kosten. Die Beiträge müssen in Zukunft automatisch erhöht werden, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im jeweiligen Kanton steigen. Dies macht der Bund bereits heute.
Am Freitag hat der Bundesrat die geänderte Verordnung über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (VPVK) bis am 31. März in die Vernehmlassung geschickt. In der Verordnung ist insbesondere zu regeln, wie die kantonalen Bruttokosten und die Prämienbelastung der vierzig Prozent einkommensschwächsten Versicherten ermittelt werden.
Im Juni dieses Jahres hatte die Stimmbevölkerung die Prämienentlastungs-Initiative der SP überraschend deutlich abgelehnt - mit 55,5 Prozent der Stimmen. Das Volksbegehren wollte die Ausgaben für Krankenkassenprämien für Haushalte auf maximal zehn Prozent des verfügbaren Einkommens begrenzen.