Das Engagement für die Frauen und Kinder, die vor dem Krieg in der Ukraine in die Schweiz geflohen sind, ist riesig. Vor allem die Hilfe, die Privatpersonen den Geflohenen zukommen lassen, beeindruckt. 28'000 Ukrainerinnen und Ukrainer hätten bislang in unserem Land Schutz gesucht, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter am Montag gegenüber CH Media. 45 Prozent dieser Personen mit S-Status lebten bei Gastfamilien. Eine enorme Entlastung für Bund, Kantone und Gemeinden. Umso erstaunlicher ist, wie gering mancherorts die Unterstützung für die Schutzsuchenden ausfällt und wie gering diejenige für die Gastfamilien. Doch die Unterschiede sind gross.
Unterschiede im Mittelland
Fast 700 Franken erhält ein Kriegsflüchtling aus der Ukraine in Bern und Solothurn pro Monat. Pech hat, wer im Aargau den wertvollen Schutz erhält: Für ihn gibts nur 290 Franken monatlich. Die aus Kiew geflüchtete Frau kriegt somit in Baden AG nicht einmal die Hälfte ihrer ukrainischen Freundin, die in Olten SO Unterschlupf gefunden hat.
Und auch die Privatleute, die sich für die Schutzsuchenden einsetzen und ihnen einen Platz an ihrem Tisch einräumen und ein Bett zur Verfügung stellen, werden ganz unterschiedlich unterstützt: Während die Gastfamilien im einen Kanton rein gar nichts bekommen, werden sie im anderen mit fast 300 Franken pro untergebrachte Person und Monat entschädigt.
Blick hat die Kantone in drei Gruppen unterteilt: Es gibt die Grosszügigen, das Mittelfeld und die Knausrigen:
Die Grosszügigsten – über 500 Franken
Bern: Am meisten Geld erhalten ukrainische Flüchtlinge im Kanton Bern. 696 Franken bekommt eine Einzelperson im Monat, wenn sie in einer Gastfamilie lebt – für Lebensmittel, Kleider und andere Alltagsausgaben. In einer Unterkunft des Kantons sind es 382 Franken, weil die Flüchtlinge dort gratis essen können. Eine Mutter mit zwei Kindern bekommt in einer Gastfamilie 1295 Franken und in einer Kollektivunterkunft 960 Franken. Zur Überbrückung bis zur ersten Sozialhilfe-Zahlung können Flüchtlinge bei der Gemeinde 8 Franken Nothilfe pro Tag beantragen.
Gastfamilien werden mit 195 Franken je Flüchtling unterstützt. Das Geld kriegen sie aber nur, wenn sie die Geflüchteten mindestens drei Monate beherbergen. Der Betrag wird dann rückwirkend ausbezahlt.
Solothurn: Vergleichsweise grosszügig ist auch der Kanton Solothurn, der einer Einzelperson 691.20 Franken monatlich für den Grundbedarf zahlt, wenn sie privat untergebracht ist. 410 Franken bekommen Flüchtlinge in einer Kollektivunterkunft. Laut dem Kanton können sich Schutzsuchende für die Sozialhilfe anmelden, sobald sie für den S-Status registriert sind.
Eine Entschädigung der Gastfamilien ist nicht vorgesehen. Sie können aber die Nebenkosten geltend machen. Bei einer Person oder bis zu drei Flüchtlingen sind das 200 Franken pro Monat, bei mehr Geflüchteten 400 Franken.
Basel-Stadt: In Basel-Stadt beträgt der Sozialhilfe-Ansatz für Ukraine-Flüchtlinge 18.90 Franken pro Tag für den Grundbedarf – macht 567 Franken im Monat. Kollektivunterkünfte gibt es im Stadtkanton nicht. Die Nothilfe, die eine Geflüchtete beziehen kann, bis sie Sozialhilfe erhält, ist mit 12 Franken pro Tag ebenfalls vergleichsweise hoch. Zusätzlich erlaubt der Kanton Flüchtlingen gratis das Auto in der blauen Zone zu parkieren.
Gastfamilien unterstützt der Kanton mit einer Wohnpauschale von 250 Franken pro Monat – egal wie viele Flüchtlinge jemand aufnimmt. Voraussetzung für den Erhalt der Wohnpauschale ist, dass die Unterbringung durch eine Vereinbarung mit dem «GGG-Gastfamilien-Projekt» geregelt ist, teilt die Behörde mit.
Wallis: Der Kanton Wallis zahlt einer erwachsenen Person 500 Franken, wenn sie in einer Gastfamilie lebt und 180 Franken in einer kantonalen Unterkunft. Eine Mutter mit zwei Kindern unter zwölf Jahren erhält bei einer Gastfamilie 900 Franken im Monat und in der Kollektivunterkunft 260 Franken. Hinzu kommt ein Kleider- und ein Schuhgutschein im Wert von jeweils 100 Franken, den die Flüchtlinge bei ihrer Ankunft erhalten.
Für Gastfamilien gibt es 150 Franken pro Monat und Person.
Tessin: 500 Franken pro Monat – so viel erhält ein erwachsener Flüchtling mit S-Status auch im Tessin ausbezahlt. Bei einer dreiköpfigen Familie sind es noch 1085 Franken. Dies geht aus den Informationen auf der Tessiner Website hervor. Die Medienanfrage blieb unbeantwortet.
So grosszügig der Kanton im Vergleich bei den Flüchtlingen ist, so zurückhaltend ist er, wenn es um eine Entschädigung für Gastfamilien geht: Sie gehen leer aus.
Das Mittelfeld – 400 bis 500 Franken
Appenzell Ausserrhoden: Mit 420 Franken monatlich muss ein von einer Gastfamilie aufgenommener Flüchtling in Ausserrhoden auskommen. Fürs erste Kind gibts zusätzlich 8 Franken pro Tag, fürs zweite 7 und fürs dritte noch 6 Franken. In einer kollektiven Unterkunft erhält eine Geflüchtete 135 Franken pro Monat. Die Nothilfe beträgt 8 Franken pro Tag.
Gastfamilien erhalten derzeit noch nichts für ihr Engagement. Das soll sich aber ändern: Man sei gemeinsam mit den Gemeinden daran, Empfehlungen für die Entschädigung der Gastfamilien auszuarbeiten, teilt der Kanton mit.
Basel-Landschaft: Der Kanton Baselland macht die Höhe der Sozialhilfe für Flüchtlinge davon abhängig, mit wie vielen Personen sie zusammenleben. Eine Ukrainerin, die bei einem Paar untergekommen ist, erhält 454 Franken pro Monat für den Grundbedarf. In einer Kollektivunterkunft sind es 412 Franken. Nothilfe zahlt Baselland wie viele andere Kantone 8 Franken pro Tag.
Gastfamilien werden vom Kanton nur dann entschädigt, wenn die aufgenommenen Flüchtlinge von der Sozialhilfe unterstützt werden. Dann gibt es 100 Franken pro Person und Monat. Speziell: Der Betrag wird an den Flüchtling ausbezahlt, der ihn dann weiterreichen soll, wie das Sozialamt mitteilt.
Genf: In Genf spielt es keine Rolle, ob jemand in einer Kollektiv- oder Privatunterkunft wohnt. Ein einzelner Erwachsener erhält in beiden Fällen 451 Franken pro Monat. Eine dreiköpfige Familie bekommt 1037 Franken ausbezahlt. Ein Teil des Betrags erhielten die Flüchtlinge gleich bei der Eröffnung ihres Dossiers, teilt der Kanton mit.
Gastfamilien zahlt der Kanton Genf 250 Franken pro Monat.
Glarus: Flüchtlingen, die in einer kantonalen Unterkunft untergebracht sind, zahlt Glarus 360 Franken – und zwar ab dem Tag, an dem sie dort ankommen. 450 Franken erhält eine Ukrainerin in einer Gastfamilie für Essen, Kleider und sonstige alltägliche Ausgaben. Je nach Bedarf werden beispielsweise auch die Kosten für die Spielgruppe oder andere Ausgaben übernommen. Ausserdem erhalten Flüchtlinge im Kanton Gratisparkplätze.
Gastfamilien bekommen ein Mietgeld. Die 200 Franken pro Person und Monat werden laut den Behörden aber nicht den Gastgebern, sondern den Geflüchteten ausbezahlt mit dem Hinweis, dass es für den Vermieter bestimmt ist.
Graubünden: Der Bergkanton signalisiert, an Personen mit Schutzstatus S einen den Gegebenheiten angepassten Betrag zu zahlen, wenn diese bei einer Gastfamilie untergebracht sind. Hier wird ein Grundbedarf entsprechend der Haushaltskonstellation, der Mietkosten und situationsbedingten Leistungen errechnet. Auf Nachfrage konkretisiert Graubünden, dass für eine Einzelperson-Unterbringung bei einem Ehepaar 499 pro Monat ausbezahlt werden, sofern sich die Person an den Haushaltskosten beteiligen muss.
Bei Unterbringung in einer Kollektivunterkunft gibt es monatlich 358.50 pro Person.
Jura: Im Jura hat eine erwachsene Geflüchtete Anspruch auf 440 Franken pro Monat – Kleider- und Sackgeld inklusive. Eine Mutter mit zwei Kindern zwischen 2 und 12 Jahren erhält 965 Franken. Bevor der Sozialhilfeantrag bewilligt ist, haben Erwachsene Anspruch auf 10 Franken Nothilfe pro Tag, bei Kindern sind es 3.50 Franken pro Tag.
Gastfamiilien werden seit dem 1. April monatlich mit 100 Franken pro erwachsener Person und 50 Franken pro Kind entschädigt.
Luzern: 414 Franken – so viel zahlt der Kanton Luzern einer Geflüchteten in einer Gastfamilie für den Grundbedarf. Eine Mutter mit zwei Kindern hat Anspruch auf 1053 Franken. Wer in einer Kollektivunterkunft wohnt, erhält 336 Franken. Während die Flüchtlinge in kantonalen Strukturen sofort Sozialhilfe erhalten, müssen jene in Gastfamilien nach der Anmeldung etwa zwei Wochen warten, bis das Aufnahmegespräch stattfindet. Bis dahin können sie Nothilfe (10 Franken pro Tag) beantragen. Spezielle Rabatte oder Gratis-Angebote gibt es für die Flüchtlinge in Luzern nicht – aus Gründen der Gleichbehandlung, sagt der Kanton.
Gastfamilien erhalten im Kanton Luzern grundsätzlich keine Entschädigung. Nur wenn ein Untermietverhältnis eingegangen werde, zahle man im Rahmen der Sozialhilfe einen Mietanteil. Diesen zu vereinbaren, sei Sache der Gastfamilie.
Neuenburg: Der Kanton Neuenburg stellt einem ukrainischen Flüchtling im Monat 485 Franken zur Verfügung, wenn er oder sie privat untergebracht ist. In einer Kollektivunterkunft gibt es 300 Franken. Die Behörden betonen, dass der Betrag umgehend in bar ausbezahlt werde.
Über eine Entschädigung für Gastfamilien hat der Kanton noch nicht entschieden.
Nidwalden: 405 Franken pro Monat stehen einer ukrainischen Geflüchteten in Nidwalden zur Verfügung. Wie viel sie davon der Gastfamilie für die Verpflegung abgeben, müssten die Flüchtlinge mit diesen selbst abmachen, so der Kanton. In einer kantonalen Unterkunft gibt es pro Flüchtling 150 Franken monatlich, sofern es dort zu Essen gibt. Zusätzlich profitieren die Geflüchteten von kostenlosen Parkplätzen um die Unterkünfte, «Vergünstigungen von Anbietern in der Region», und Erwachsene können Gratis-Deutschkurse besuchen.
Der Kanton Nidwalden zahlt Gastfamilien 200 Franken pro Person und Monat.
St. Gallen: Im Kanton St. Gallen spielt es keine Rolle, ob jemand in einer Gastfamilie oder einer Kollektivunterkunft untergebracht ist. Eine Einzelperson erhält 450 Franken für den Grundbedarf, eine dreiköpfige Familie 1230 Franken. Sobald ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt wird, können die Flüchtlinge einen Vorschuss beziehen.
Gastfamilien können beantragen, dass sie für die Unterbringung entschädigt werden. Die Gemeinden legen einen Pauschalbetrag fest.
Anmerkung der Redaktion: Blick hat in einer ersten Version des Artikels geschrieben, dass Flüchtlinge die Entschädigung für die Gastfamilien von ihrem eigenen Geld berappen müssen. Der Kanton hatte dies auf Anfrage so mitgeteilt, die Information ist aber falsch. Die St. Galler Staatskanzlei hat die ursprüngliche Auskunft gegenüber Blick nachträglich korrigiert. Vom Grundbedarf der Flüchtlinge könne nur die Enschädigung für die Mahlzeiten abgezogen werden. «Eine Entschädigung für die Unterkunft kann klar nicht vom Grundbedarf der Geflüchteten abgezogen werden», teilt der Kanton mit.
Schwyz: Wer in einer kantonalen Unterkunft in Schwyz untergebracht ist, erhält pro Monat 345 Franken. Unterstützung erhielten die Flüchtlinge dort ab Tag der Ankunft. In einer Gastfamilie erhält ein Flüchtling 420 Franken, um den Grundbedarf zu decken. Weil für die Auszahlung ein Schweizer Konto nötig ist, könne die Auszahlung einige Tage dauern.
Gastfamilien können in Schwyz laut Angaben der Behörden mit 9.66 Franken pro Flüchtling und Tag entschädigt werden.
Thurgau: Der Kanton Thurgau gehört zu den wenigen Kantonen, der die Bemessung der Sozialhilfe für die Geflüchteten den Gemeinden überlässt. Empfohlen werden monatlich 420 Franken für eine erwachsene Person, der Betrag hänge aber von der konkreten Unterbringungssituation ab. Nothilfe könne im Einzelfall gesprochen werden, man empfehle den Gemeinden allerdings, die Sozialhilfe bereits ab Anmeldung beim Staatssekretariat für Migration (SEM) zu zahlen, wenn die Flüchtlinge finanzielle Unterstützung brauchen.
Auch eine allfällige finanzielle Entschädigung der Gastfamilien ist Sache der Gemeinden.
Zürich: In Zürich ist die Unterstützung für Flüchtlinge ebenfalls von Gemeinde zu Gemeinde anders. Die Stadt Zürich zahlt Geflüchteten 492.80 Franken pro Monat, wenn sie privat untergebracht sind. In einer Unterkunft der Asylorganisation sind es 459.20 Franken. Direkt nach der Anmeldung bei der Asylfürsorge erhalten die Geflüchteten laut der Stadt Zürich eine erste Überbrückungshilfe in Form eines Barchecks. Das Geld soll für ein bis drei Wochen reichen.
Eine Entschädigung für Gastfamilien ist vom Kanton aus nicht vorgesehen. «Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Gastgeber, die Hilfe anbieten, nicht als Erstes nach Entschädigung fragen», so die Position des Kantons. Das sei aber Sache der Gemeinden. In der Stadt Zürich müssen Gastfamilien und Flüchtlinge untereinander vereinbaren, ob und wie viel Letztere den Gastgebern abgeben müssen.
Zug: Im Kanton Zug erhalten Flüchtlinge für den Grundbedarf 458 Franken im Monat, wenn sie privat untergebracht sind. In einer Kollektivunterkunft sind es 224 Franken. Zur Überbrückung bis zum Erhalt der Sozialhilfe kann eine Geflüchtete 8 Franken Nothilfe pro Tag beantragen.
Gastfamilien erhalten für die Unterbringung eines Flüchtlings 250 Franken im Monat. Je mehr Personen aufgenommen werden, desto geringer der Betrag pro Person.
Schaffhausen: Der Kanton Schaffhausen zahlt einer Geflüchteten in einer Gastfamilie gemäss kantonaler Richtline 372 Franken für den Grundbedarf. Wer in einer Kollektivunterkunft wohnt, erhält gleich viel. Damit liegt der Betrag zwar unter 100 Franken pro Woche – allerdings zahlt Schaffhausen aussergewöhnlich viele Leistungen zusätzlich. So gibt es beispielsweise bei Bedarf Geld für Windeln und Babynahrung sowie 400 Franken Kleidergeld zusätzlich pro Jahr.
Gastfamilien erhalten 250 Franken, wenn sie eine Person aufnehmen. Bei zwei bis fünf Personen gibt es 400 Franken, bei mehr 800 Franken.
Die Knausrigsten – unter 400 Franken
Aargau: Am allerwenigsten erhalten Flüchtlinge im Aargau. Gerade einmal 290 Franken sind es für über 16-Jährige im Minimum – Taschen- und Kleidergeld inklusive. Bei Kindern zwischen sechs und 16 Jahren sind es 240 Franken, bei jüngeren 150 Franken. Wobei die Ansätze für Kinder ab Mai erhöht werden. Der Betrag kann von Gemeinde zu Gemeinde etwas variieren, weil ihnen freisteht, wie viel sie von einem Teil des Geldes, das den Flüchtlingen zusteht, diesen direkt auszahlen oder für die Finanzierung von Sachleistungen verwenden. Bis die Sozialhilfe ausbezahlt wird, können Flüchtlinge bei der Gemeinde Nothilfe beantragen.
Gastfamilien erhalten im Aargau bis zu 270 Franken pro Geflüchteten und Monat.
Appenzell Innerrhoden: Wenig zahlt auch der Appenzell Innerrhoden. Eine alleinstehende erwachsene Person muss den Grundbedarf mit 341 Franken pro Monat bestreiten. Eine Mutter mit zwei Kindern kriegt im Monat 837 Franken – wo sie sich aufhält, spielt keine Rolle. Als einziger Kanton wendet Innerrhoden nicht die normalen Ansätze für Personen aus dem Asylwesen für die Ukraine-Flüchtlinge an, sondern einen speziellen reduzierten Satz. Das begründet der Kanton damit, dass die Ukrainer ja von Vergünstigungen – zum Beispiel Gratis-ÖV und kostenlosem Handyabo – profitierten.
Gastfamilien würden nicht entschädigt, so der Kanton weiter. Wer Flüchtlingen eine ganze Wohnung zur Verfügung stelle, dem werde aber ein Beitrag an die Miete ausbezahlt.
Freiburg: Der Kanton Freiburg zahlt einer geflüchteten Ukrainerin 395 Franken pro Monat. Dabei spielt es keine Rolle, wo sie untergebracht ist. Ab vier Personen pro Haushalt werden die Beiträge reduziert. Die Flüchtlinge hätten aber die Möglichkeit, bei der Firma ORS, die im Kanton für das Flüchtlingswesen zuständig ist, gratis Kleider zu beziehen. Zudem hätten die Geflüchteten Zugang zum Caritas-Markt.
Die Gastfamilien werden vom Kanton mit 150 Franken pro Flüchtling und Monat – beziehungsweise 75 Franken pro Kind – unterstützt.
Obwalden: Relativ kompliziert ist die Sozialhilfe-Berechnung im Kanton Obwalden. Wie hoch der Beitrag ist, kommt ganz darauf an, wo jemand untergebracht ist und ob er gratis zu Essen bekommt oder nicht. Übernimmt die Gastfamilie die Verpflegung, erhält eine Ukrainerin gerade einmal 90 Franken pro Monat – derselbe Betrag wie in einer Kollektivunterkunft. Kauft sie selbst ein, erhält sie 321 Franken monatlich. Die Flüchtlinge könnten aber kostenlos Kleider beziehen, teilt der Kanton mit. Zudem gebe es teilweise Essensgutscheine und kostenlose Aktivitäten. Es ist möglich, nach der Beantragung der Sozialhilfe schon einen Teilbetrag zu erhalten, bis über den Antrag definitiv entschieden ist.
Gastfamilien erhalten auf Antrag eine Wohnpauschale von 200 Franken pro Person und Monat. Wenn die Flüchtlinge gemeinsam mit der Familie essen, sei zudem eine Verpflegungspauschale von 150 Franken möglich.
Uri: Mit 12 Franken am Tag muss ein Flüchtling in Uri auskommen – egal ob in einer kantonalen oder privaten Unterkunft. Das macht 360 Franken pro Monat. Eine dreiköpfige Familie erhält 1080 Franken monatlich für den Grundbedarf.
Über eine Entschädigung für Gastfamilien hat Uri noch nicht entschieden. Die Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) werde in den Entscheid mit einfliessen, teilt der Kanton mit. Diese sieht eine pauschale Abgeltung für die Gastfamilien vor.
Waadt: Im nach Einwohnern drittgrössten Kanton der Schweiz erhält eine Geflüchtete aus der Ukraine 376 Franken pro Monat, wenn sie in einer Gastfamilie lebt, und 135 Franken in einer Kollektivunterkunft. Unter 16-Jährige erhalten 285 beziehungsweise 45 Franken. Wenn in der Unterkunft keine Verpflegung angeboten wird, erhöht sich der Betrag um 360 Franken. Eine erste Auszahlung erhalte man direkt bar am Schalter, wenn man ordnungsgemäss registriert sei, teilt der Kanton mit.
Gastfamilien können mit den Flüchtlingen eine Miete vereinbaren. Diese wird bis zu einer bestimmten Höhe – abhängig von der Zahl der beherbergten Flüchtlinge – vom Kanton übernommen.