Die Parkbusse klemmte im März 2020 unter seinem Scheibenwischer: 40 Franken wegen fehlenden Parktickets. Noch am gleichen Tag erhob der Mann schriftlich Einwand gegen die Busse und legte einen gültigen Parkzettel für die fragliche Zeit bei.
An dem Tag hatte es sehr stark geregnet. Vielleicht sei das Parkticket deshalb nicht sichtbar gewesen, so seine Argumentation. Die Stadtpolizei wollte davon jedoch nichts wissen und schickte ihm in den Monaten danach drei Mahnungen.
Als der Strafbefehl kam, nahm er sich Anwalt
Zwei Mal reichte der Autofahrer in dieser Zeit Einsprachen gegen die Busse ein. Elf Monate nach Ausstellen der Parkbusse erhielt er schliesslich Post vom Stadtrichteramt: Ein Strafbefehl wegen Nichtanbringens des Parktickets.
Als er diesen erhielt, zog er einen Anwalt bei. Dieser verfasste eine professionelle Einsprache, worauf das Strafverfahren plötzlich eingestellt wurde. Der Autofahrer verlangte daraufhin, dass der Staat ihm diesen Anwalt bezahlt.
Das Zürcher Obergericht war dagegen. Schliesslich sei dies eine Übertretung im Bagatellbereich, die nicht einmal einen Eintrag im Strafregister zur Folge habe. Der Fall sei keineswegs so komplex, dass ein Anwalt notwendig gewesen wäre, so das Obergericht.
Bundesgericht gibt Autofahrer Recht
Das Bundesgericht ist jedoch anderer Meinung, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Es sei legitim, dass sich der Mann einen Anwalt geholt habe. Er habe davon ausgehen müssen, dass seine Möglichkeiten als Laie ausgeschöpft gewesen seien.
Die Sache geht nun zurück zum Zürcher Obergericht. Dieses muss entscheiden, wie viel Geld aus der Staatskasse der Mann für seinen Anwalt erhält. (SDA)
Urteil 6B_1472/2021